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Magdeburg, den 03.03.2009

Ermittlungen wegen Anfangsverdachts auf Preismissbrauch Verhandlungserfolg für Landeskartellbehörde: Gasversorger senken Preise um bis zu 32 Prozent

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 041/09 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 041/09 Magdeburg, den 3. März 2009 Ermittlungen wegen Anfangsverdachts auf Preismissbrauch Verhandlungserfolg für Landeskartellbehörde: Gasversorger senken Preise um bis zu 32 Prozent Die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde hat in Verhandlungen mit Versorgungsunternehmen Preissenkungen für Erdgas um bis zu 32 Prozent der Nettopreise durchgesetzt. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf Preismissbrauch, die Ende vergangenen Jahres gegen die elf teuersten Gasversorger des Landes eingeleitet wurden. Deren Preise lagen zu dem von der Landeskartellbehörde gesetzten Stichtag 4. Dezember 2008 um bis zu 50 Prozent über denen des günstigsten Versorgers in Sachsen-Anhalt. Insgesamt fallen 25 Gasversorgungsunternehmen in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörde. Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte dazu: ¿Ziel war es, die kurz- und mittelfristige Preisgestaltung der Versorger zu überprüfen und die Gaspreise ohne zeitliche Verzögerung entsprechend der Ölpreisentwicklung abzusenken. Dies hat die Landeskartellbehörde auf dem Verhandlungsweg erreicht. So wurde der Erdgaspreis im Durchschnitt um rund 20 Prozent abgesenkt; die Spanne der Preissenkungen reichte dabei von ca. 12 bis hin zu etwa 32 Prozent.¿ Auch künftig würden die kartellrechtlichen Möglichkeiten mit aller Konsequenz ausgeschöpft, um nicht nachvollziehbaren Preisentwicklungen entgegenzuwirken. Aufgrund des Preisverfalls beim Ölpreis in der zweiten Jahreshälfte 2008 und der damit verbundenen, zeitverzögerten Bezugskostensenkung war auch eine Senkung der Gaspreise zum Jahresanfang 2009 zu erwarten. Nach Einleitung der Ermittlungen haben die Gasversorger Preissenkungen für den 1. Februar bzw. 1. März 2009 angekündigt. Als Ergebnis der Gespräche im Wirtschaftsministerium, bei denen die Versorger von der Landeskartellbehörde insbesondere zu weiteren Effizienzsteigerungen bei der Beschaffung angehalten worden sind, werden einige Unternehmen höhere Preissenkungen durchführen als zunächst geplant. Mehrheitlich werden zudem die im Rahmen der Anreizregulierung zum 1. Januar 2009 gestiegenen Netzentgelte nicht an die Verbraucher weitergegeben, was faktisch zu einer zusätzlichen Senkung der Preise führt. Teilweise werden Preissenkungen vorgezogen; diese Preissenkungen hätten aufgrund der Preisgleitklauseln in den Verträgen der Versorgungsunternehmen mit ihren Vorlieferanten erst im Sommer 2009 angestanden. Die Landeskartellbehörde konnte damit die Erdgaspreise für den Verbraucher noch einmal erheblich reduzieren. Entsprechend der von der Landeskartellbehörde geübten Praxis werden die Namen der betroffenen Unternehmen nicht genannt, um zukünftige Verfahrenserfolge nicht zu gefährden. Hintergrund: Rechtgrundlage für die von der Landeskartellbehörde eingeleiteten Ermittlungen ist § 29 GWB (Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Danach verhalten sich Unternehmen u. a. missbräuchlich und damit rechtswidrig, wenn sie Preise erheben, die bei funktionierendem Wettbewerb am Markt nicht gefordert werden könnten. Haseloff: ¿Die Vorschrift ist ein scharfes Schwert in der Hand der Kartellbehörden. Sie hat sich, wie schon bei den Verfahren im vergangenen Jahr, bewährt und einen schnellen Abschluss der Gespräche ermöglicht.¿ Bei der Anreizregulierung handelt es sich um eine neue Form der Kontrolle der für die Nutzung der Gasnetze zu zahlenden Entgelte. Diese Kontrolle wird auf Bundesebene von der Bundesnetzagentur und in Sachsen-Anhalt von der im Wirtschaftsministerium angesiedelten Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas ausgeübt. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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