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Magdeburg, den 11.03.2009

Gemeinsamer Staatsschutzsenat von Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt geplant

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 011/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 011/09 Magdeburg, den 11. März 2009 Gemeinsamer Staatsschutzsenat von Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt geplant Berlin (MJ). Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin prüfen Möglichkeiten, einen gemeinsamen Staatsschutzsenat am Kammergericht Berlin einzurichten. Das haben Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb und Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue am Mittwoch bei einem Arbeitstreffen in Berlin beschlossen. ¿Die Zahl der Anklagen ist bei Staatsschutzverfahren sehr niedrig¿, sagte Kolb. Derartige Verfahren, die sich etwa auf Fälle von Terrorismus oder Hoch- oder Landesverrat beziehen können, seien jedoch sicherheitstechnisch aufwendig und teuer. ¿Deshalb wäre es gegenüber den Steuerzahlern in Sachsen-Anhalt nicht zu verantworten, das Oberlandesgericht in Naumburg aufwendig umzubauen und dort die technischen Voraussetzungen für solche Verfahren zu schaffen¿, sagte Kolb. ¿Berlin verfügt im Unterschied zu Sachsen-Anhalt über gute räumliche und technische Voraussetzungen für sicherheitsbrisante Verfahren¿, sagte von der Aue. ¿Bei höchster Sicherheitsstufe können wir diese Verhandlungen an das Kriminalgericht Moabit verlegen.¿ Das Gerichtsgebäude verfügt über gesicherte Verhandlungssäle und ist durch Gänge direkt mit dem Untersuchungsgefängnis Moabit verbunden. Die Bundesländer können gemäß § 120 Absatz 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Zuständigkeit für Strafverfahren in Staatsschutzsachen vor den Oberlandesgerichten durch eine Vereinbarung auf ein anderes Land übertragen. Im Jahr 2008 waren in Berlin und Sachsen-Anhalt vier Verfahren wegen Staatsschutzsachen anhängig. Bei ihrem Treffen befassten sich Ministerin Kolb und Senatorin von der Aue außerdem mit Fragen der Sozialgerichtsbarkeit. ¿Die hohen Verfahrenseingänge an den Sozialgerichten stellen nicht nur die Justizverwaltung im Land Berlin vor besondere Aufgaben¿, sagte von der Aue. ¿Es dreht sich um ein generelles Problem des Sozialrechts, das sich nicht allein mit einer Aufstockung an den Sozialgerichten lösen lässt.¿ Die Justizministerkonferenz der Länder hatte im November 2008 beschlossen, eine Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Die Arbeitsgruppe soll Maßnahmen vorschlagen, die die Belastung an den Sozialgerichten vermindern und die Effizienz steigern. ¿Die Situation an den Sozialgerichten ist unbefriedigend¿, sagte Kolb. ¿Viele Regelungen des Sozialgesetzbuches II sind in der Praxis schwer zu handhaben. Einige Normen sind schwer verständlich, so dass gerichtliche Verfahren beinahe unausweichlich sind.¿ Die Arbeitsgruppe soll Änderungen des Prozessrechts und des Sozialrechts sowie der Verfahrenspraxen an den Arbeitsagenturen ausarbeiten und den Sozialministern zur Beschlussfassung empfehlen. ¿Wir stellen uns jetzt der Aufgabe und erarbeiten Lösungsvorschläge, die an der wirklichen Ursache ansetzen¿, sagte von der Aue. ¿Wir erhoffen uns, schon zum Jahresende die Ergebnisse vorzustellen. Berlin wird dabei treibende Kraft sein.¿ Den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe hat das Land Berlin übernommen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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