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Naumburg (Saale), den 12.03.2009

(OLG NMB) Terminsnachricht - Sperrung von Geldautomaten für VISA-Kunden

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Naumburg, den 12. März 2009 (OLG NMB) Terminsnachricht - Sperrung von Geldautomaten für VISA-Kunden Datum/Uhrzeit der Verhandlung: 13. März 2009, 10.00 Uhr Sitzungssaal der Verhandlung: Oberlandesgericht Naumburg, Saal 400 Aktenzeichen: 10 U 57/08 Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgericht Naumburg verhandelt am 13. März 2009 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Die klagenden Banken verfolgen das Ziel, ihren Kunden künftig wieder Barabhebungen mit VISA-Karten an den Geldautomaten der beklagten Sparkasse zu ermöglichen. Hierzu sollen der Sparkasse im Eilverfahren die seit Sommer 2008 eingeführten Beschränkungen für Barabhebungen bis zu 200,00 ¿ untersagt werden.   Das Landgericht Halle hat mit Urteil vom 20. November 2008, Az: 8 O 1485/08, einen Wettbewerbsverstoß verneint und den Antrag zurückgewiesen. Die Sperrung der Geldautomaten für die VISA-Karten der Verfügungsklägerinnen sei nicht geeignet, die Klägerinnen vom Markt zu verdrängen. Sie würden hierdurch auch nicht so nachhaltig beeinträchtigt, dass sie ihre Leistungen am Markt nicht mehr in angemessener Weise durch eigene Anstrengungen zur Geltung bringen könnten. Die Kunden der Klägerinnen könnten auf die Automaten anderer Bankinstitute ausweichen. Die Sparkasse sei nicht verpflichtet, Wettbewerber zum eigenen Schaden zu fördern. Die Einführung der Beschränkungen sei keine unlautere Wettbewerbshandlung. Hiergegen richtet sich die Berufung der klagenden Banken, mit der sie ihren Unterlassungsantrag weiter verfolgen. Der Wettbewerbsverstoß liege darin, dass die beklagte Sparkasse den Eindruck erwecke wolle, die Klägerinnen könnten für ihre Kunden eine Bargeldversorgung mittels VISA-Karte nicht sicherstellen. Die beklagte Sparkasse hat die Zurückweisung der Berufung beantragt. gez. Wolter Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

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