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Halle (Saale), den 13.03.2009

Planfeststellungsverfahren für die Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 beginnt mit dem Abschnitt der Verkehrseinheit 1.2 Wolmirstedt/Colbitz

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 017/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 017/09 Halle (Saale), den 2. März 2009 Planfeststellungsverfahren für die Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 beginnt mit dem Abschnitt der Verkehrseinheit 1.2 Wolmirstedt/Colbitz Im Zuge des Gesamtneubauvorhabens der Bundesautobahn (BAB) A 14 Magdeburg ¿ Wittenberge ¿ Schwerin wurde erneut das Planfestsstellungsverfahren für den eigenständig verkehrswirksamen Teilstreckenabschnitt (Verkehrseinheit ¿ VKE 1.2) mit den beiden Anschlussstellen Wolmirstedt an der B 189 und Colbitz an der K 1174 beantragt. Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist bis zum 6. April 2009 für alle Bürgerinnen und Bürger bei den Verwaltungsgemeinschaften Elbe-Heide, Niedere Börde und der Stadt Wolmirstedt möglich. Der 7,48 km lange Teilabschnitt war zuvor am 22.02.2009 als anhängiges Planfeststellungsverfahren für die VKE 1.2 eingestellt worden, da die Planunterlagen an die erhöhten naturschutzfachlichen Anforderungen vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung zum Arten- und Habitatschutz angepasst und um neuere Untersuchungen ergänzt wurden. Der jetzt neu eingeleitete Teilabschnitt ist der erste von insgesamt neun Abschnitten und soll im Vorhabengebiet die Ortsdurchfahrt Colbitz im Zuge der vorhandenen B 189 entlasten, die den am stärksten belasteten angebauten Abschnitt dieser Bundesstraße darstellt. Die VKE 1.2 der BAB  A 14 übernimmt damit auch die verkehrliche Funktion einer Ortsumgehung für Colbitz. Die Entscheidung ein neues Planfeststellungsverfahren auf Grundlage der zwischenzeitlich weiter qualifizierten und ergänzten Genehmigungsunterlagen durchzuführen, hat zu ausgewählten umfassenden Änderungen geführt. Um einen verbesserten Lärmschutz für die Anwohner zu erreichen, wurde die Trasse so weit verschwenkt, dass an allen schutzwürdigen Nutzungen die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können. Die Lage der Trasse wurde ebenfalls im Hinblick auf das FFH-Gebiet ¿Colbitz-Letzlinger-Heide¿ optimiert. Dies führt u.a. zu Änderungen (Anhebung) der Gradiente der BAB A 14 auf ca. 1,8 km Länge einschließlich der Umgestaltung bzw. Verlegung von mehreren Über- und Unterführungsbauwerken, um naturschutzfachlichen Belangen gerecht zu werden. Zur Behebung und Minderung nachteiliger Auswirkungen für die Agrarstruktur durch das Bauvorhaben und seine Folgemaßnahmen wird ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Für alle von der Baumaßnahme Betroffenen besteht bis zum 06.04.2009 die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Zudem können die Unterlagen auch online unter: https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=11190 eingesehen werden. Die Versendung der Planunterlagen an die Träger öffentlicher Belange (TÖB) erfolgt im Rahmen des Anhörungsverfahrens. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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