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Magdeburg, den 13.03.2009

Umfangreiches Informationsangebot des Innenministeriums zum neuen ?Hundegesetz?

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 072/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 072/09 Magdeburg, den 13. März 2009 Umfangreiches Informationsangebot des Innenministeriums zum neuen ¿Hundegesetz¿ Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren gehen beim Innen­ministerium zahlreiche Anfragen von Hundehaltern und Kommunen ein. Wir weisen deshalb noch einmal auf das umfangreiche Infor­mationsangebot auf den Internetseiten des Ministeriums hin. Hier finden Sie alle Informationen zu den in den vergangenen Tagen am häufigsten gestellten Fragen zum Hundegesetz. So ist dort unter anderem dargestellt: · welche gesetzlichen Meldepflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter bestehen · welches Formular zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten verwendet werden kann · welche Hunde mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden müssen und welchen technischen Standards der Transponder entsprechen muss · welche Personen befugt sind, einen Hund mit einem Transponder zu kennzeichnen · in welchen Fällen eine Haftpflichtversicherung für einen Hund erforderlich ist · und welche Personen oder Einrichtungen einen Wesenstest durchführen dürfen. Wir bitten Sie, in Ihren Medien auf das Informationsangebot unter www.mi.sachsen-anhalt.de hinzuweisen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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