Umfangreiches Informationsangebot des Innenministeriums zum neuen ?Hundegesetz?
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 072/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 072/09 Magdeburg, den 13. März 2009 Umfangreiches Informationsangebot des Innenministeriums zum neuen ¿Hundegesetz¿ Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren gehen beim Innenministerium zahlreiche Anfragen von Hundehaltern und Kommunen ein. Wir weisen deshalb noch einmal auf das umfangreiche Informationsangebot auf den Internetseiten des Ministeriums hin. Hier finden Sie alle Informationen zu den in den vergangenen Tagen am häufigsten gestellten Fragen zum Hundegesetz. So ist dort unter anderem dargestellt: · welche gesetzlichen Meldepflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter bestehen · welches Formular zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten verwendet werden kann · welche Hunde mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden müssen und welchen technischen Standards der Transponder entsprechen muss · welche Personen befugt sind, einen Hund mit einem Transponder zu kennzeichnen · in welchen Fällen eine Haftpflichtversicherung für einen Hund erforderlich ist · und welche Personen oder Einrichtungen einen Wesenstest durchführen dürfen. Wir bitten Sie, in Ihren Medien auf das Informationsangebot unter www.mi.sachsen-anhalt.de hinzuweisen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de