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Magdeburg, den 17.03.2009

(LG MD) März 2009: weitere bislang nicht angekündigte Termine

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 012/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 012/09 Magdeburg, den 17. März 2009 (LG MD) März 2009: weitere bislang nicht angekündigte Termine Zivilverfahren Feuerwehrleute klagen gegen das Land wegen angeblicher Amtspflichtverletzungen 10 O 2523/08, 2509/08, 2506/08 2507/08, 2508/08 -  10 Zivilkammer Mittwoch, 18.03.2009, 10.15 Uhr, Saal B 14  Güteverhandlung und früher erster Termin Fünf Feuerwehrmänner klagen gegen das Land Sachsen-Anhalt. Sie fordern die nachträgliche Bezahlung von zu viel geleisteter Arbeit, zu deren Ableistung sie nicht verpflichtet gewesen seien. Die Kläger sind der Ansicht, das Land habe eine EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht umgesetzt, wodurch ihnen ein Schaden entstanden sei. Strafverfahren Steuerhinterziehung 24 KLs 2/08 -  4. Strafkammer als Wirtschaftstrafkammer Letzter geplanter Termin: Montag, 23.03.2009, ab 13.00 Uhr Ein Urteil an diesem Tag ist möglich. Prozessbeginn war, Dienstag, 27. Januar 2009 Die Staatsanwaltschaft wirft der im Dezember 1969 geborenen Angeklagten Dietlind F. vor, in den Jahren 2001 bis 2003 Umsatz- und Lohnsteuer nicht ausreichend gezahlt zu haben. Die Angeklagte soll Betreiberin einer Nachtbar in Wolmirstedt gewesen sein. Für die dort tätigen Prostituierten soll sie teilweise keine Lohnsteuer entrichtet, bzw. teilweise auf ihren Anteil am Geld der Freier keine Umsatzsteuer entrichtet haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Steuerschaden auf mehrere hunderttausend Euro. Ist die Nichtzahlung von Mindestlohn eine Straftat der Beitragsvorenthaltung? 24 Ns 8/08 4. Strafkammer als Berufungskammer 1 Angeklagter 2 Zeugen Prozesstag:                    Donnerstag 26. März 2009, 9.30 Uhr, Saal B12 Am 9. Oktober 2008 sprach das Amtsgericht Magdeburg den im Juni 1953 geborenen Oleg S. frei. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen in Magdeburg von 2002 bis 2007 russisch sprechende Immigranten als Gebäudereiniger zu einem Stundenlohn von 1,79 ¿ beschäftigt zu haben, obwohl der allgemein verbindliche Mindestlohn 7,68 ¿ betrug. Da der Angeklagte die Beiträge zur Sozialversicherung nur aus dem Lohn von 1,79 ¿ und nicht aus dem Mindestlohn bezahlte, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Tatbestand des § 266 a StGB (Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt) erfüllt ist. Das Amtsgericht hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und freigesprochen. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung. Soweit bekannt sind die zugrunde liegenden Rechtsfragen noch nicht durch Obergerichte entschieden, so dass das Verfahren Pilotcharakter haben könnte. Körperverletzung 25 KLs 6/09  5. Strafkammer 2 Angeklagte 1 psychiatrischer Sachverständiger 9 Zeugen Prozessbeginn:               Freitag 27. März 2009, 8.00 Uhr, Saal C12 Fortsetzungstermine:               3. April, 11.00 Uhr; 20. April 10.00 Uhr und 21. April 09.00 Uhr Die Staatsanwaltschaft wirft den 2 Angeklagten Antje W. (geb. Januar 19886) und Alexandra W. (geb. Dez 1982) vor im Oktober 2008 in Halberstadt ein junges Mädchen und eine zu Hilfe eilende Frau verprügelt zu haben. Außerdem sollen die Angeklagten versucht haben die Zeugen zu nötigen keine Aussagen bei der Polizei zu machen. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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