(LG SDL) Strafprozess um tödlichen Manöverunfall auf der Elbe
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/09 Stendal, den 17. März 2009 (LG SDL) Strafprozess um tödlichen Manöverunfall auf der Elbe 27-jähriger Fährführer vor dem Amtsgericht Stendal angeklagt Stendal/Storkau. Bei einem Manöver der Bundeswehr in Storkau stürzte am 8. Oktober 2007 in den späten Abendstunden ein Panzer von einer Fähre und versank im Fluß. Dabei kam ein Soldat ums Leben, drei weitere wurden verletzt. Ein Fährführer muß sich nun wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stendal verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er habe den Unfall durch ein vorzeitiges Signal an den Hauptfährführer verursacht. Der heute 27-jährige Angeklagte habe die Aufgabe gehabt, für die ordnungsgemäße Verladung von Fahrzeugen auf dem wasserseitigen Teil einer Schwimmschnellbrücke ¿Amphibie M3¿ zu sorgen. Obwohl ein Kampfpanzer ¿Leopard II¿ auf der Fähre zu weit vor gefahren sei, so daß bereits Wasser an Deck gelaufen sei, und der Einweiser den sicheren Stand des Fahrzeugs noch nicht bestätigt habe, soll der Angeklagte Meldung über die Bereitschaft zum Ablegen gemacht haben. In Höhe der Strommitte habe der Angeklagte lediglich die Drosselung der Fahrt befohlen, obwohl die Überflutung der Fähre massiv zugenommen habe und die Gefahr eines Kenterns erkennbar gewesen sei. Um das Gleichgewicht wieder herzustellen, habe der Einweiser dem Panzerführer einen Befehl gebeten, ein Stück zurückzusetzen. Infolge eines Fehlers sei der Panzer jedoch vorwärts gefahren, vom Fährverband gekippt und in der Elbe versunken. Der Panzerfahrer ertrank, drei weitere Soldaten erlitten Unterkühlungen, Blutergüsse bzw. Nierenversagen. Das Amtsgericht hat insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt (17.03, 31.03, 07.04 und 14.04.2009, jeweils 9.00 Uhr, Saal 102). Es wird unter dem Vorsitz von Richter am Amtsgericht Thomas Schulz voraussichtlich rund ein Dutzend Zeugen vernehmen und zwei Sachverständige befragen. Sollte der Vorwurf nachzuweisen sein, muß der Angeklagte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren rechnen. Der Unfall kann auch dienst- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen für den damaligen Soldaten auf Zeit haben, die aber nicht Gegenstand der Verhandlung sind. Die Mutter des getöteten Obergefreiten ist dem Verfahren als Nebenklägerin beigetreten. Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de
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