Vereinen soll Anmeldung erleichtert werden
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 014/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 014/09 Magdeburg, den 17. März 2009 Vereinen soll Anmeldung erleichtert werden Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium will Vereinen ihre Anmeldung erleichtern. ¿Wir wollen Verbesserungen für Vereine durchsetzen¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb am Dienstag in Magdeburg. Das Justizministerium Sachsen-Anhalts beantragt deshalb Änderungen beim Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister. Bei der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrats an diesem Mittwoch in Berlin stellt Sachsen-Anhalt den Antrag, dass künftig nicht mehr der gesamte Vorstand zur Eintragung eines Vereins bei einem Notar anwesend sein muss. ¿Wir vertreten die Auffassung, dass es ausreicht, wenn die vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstands für die Anmeldung zum Notar gehen¿, sagte Kolb. Nach den Vorstellungen Kolbs soll Paragraf 59 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) neu gefasst werden. Der Paragraf sieht bisher vor, dass der gesamte Vorstand seinen Verein zur Eintragung anmelden muss. In einem zweiten Antrag bringt das Justizministerium seine Vorstellungen zu einer Mustersatzung in den Rechtsausschuss des Bundesrats ein. ¿Nach unserer Auffassung sollten Vereine eine Mustersatzung bei der Anmeldung benutzen können¿, sagte Kolb. ¿Wenn die Gründungsmitglieder die Mustersatzung verwenden, haben sie auf einfache und überschaubare Weise Rechtssicherheit.¿ Vereine hätten oft Schwierigkeiten beim Formulieren einer gesetzeskonformen Satzung und dem Durchführen einer Gründungsversammlung. Die Vereine brauchten keine weiteren Unterlagen einreichen, wenn die Mustersatzung ordnungsgemäß ausgefüllt sei. Nach den geltenden Bestimmungen des Paragrafen 59 des BGB müssen Vereine zur Anmeldung die Satzung des Vereins in Abschrift und Urschrift sowie eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands vorlegen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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