Weischütz im Burgenlandkreis erhält Liquiditätshilfe vom Land
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 075/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 075/09 Magdeburg, den 19. März 2009 Weischütz im Burgenlandkreis erhält Liquiditätshilfe vom Land Der Gemeinde Weischütz (Burgenlandkreis) wurde durch das Innenministerium eine Liquiditätshilfe in Höhe von 131.600 Euro bewilligt. Der Betrag steht der Gemeinde zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten und zur Reduzierung des Kassenkredites zur Verfügung. Um die Haushaltskonsolidierung zu forcieren, hat Weischütz im Oktober des vergangenen Jahres die Eingemeindung in die Stadt Freyburg (Unstrut) zum 01.07.2009 als Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde beschlossen. Hintergrund Liquiditätshilfe Liquiditätshilfen können auf Antrag in begründeten Einzelfällen gezahlt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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