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Magdeburg, den 19.03.2009

Weischütz im Burgenlandkreis erhält Liquiditätshilfe vom Land

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 075/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 075/09 Magdeburg, den 19. März 2009 Weischütz im Burgenlandkreis erhält Liquiditätshilfe vom Land Der Gemeinde Weischütz (Burgenlandkreis) wurde durch das Innenministerium eine Liquiditätshilfe in Höhe von 131.600 Euro bewilligt. Der Betrag steht der Gemeinde zur Über­brückung von Zahlungsschwierigkeiten und zur Reduzierung des Kassenkredites zur Verfügung. Um die Haushaltskonsoli­dierung zu forcieren, hat Weischütz im Oktober des vergange­nen Jahres die Eingemeindung in die Stadt Freyburg (Unstrut) zum 01.07.2009 als Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemein­de beschlossen. Hintergrund Liquiditätshilfe Liquiditätshilfen können auf Antrag in begründeten Einzelfällen gezahlt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des festgesetzten Kassenkredit­rahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassen­bestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Be­darfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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