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Magdeburg, den 20.03.2009

Planungssicherheit für sieben Landesstiftungen durch vierjährige Finanzierungsvereinbarungen

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 037/09 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 037/09 Magdeburg, den 20. März 2009 Planungssicherheit für sieben Landesstiftungen durch vierjährige Finanzierungsvereinbarungen Am 27. März schließt Kultusminister Prof. Jan Hendrik Olbertz auf Grundlage des Landeskulturkonzeptes mit sieben Stiftungen des Landes Sachsen-Anhalt Finanzierungsvereinbarungen für die nächsten vier Jahre ab. ¿Den Stiftungen soll damit eine längerfristige Planungssicherheit gegeben werden, damit sie die vertraglich verankerten Landesinteressen an der kulturellen Arbeit bestmöglich erfüllen können. Wir erreichen mit diesen Verträgen eine neue Qualität der Förderung, mit der wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen¿, sagte Minister Olbertz. Zur gemeinsamen Unterzeichnung der Vereinbarungen zwischen dem Land und den Stiftungen ¿Dome und Schlösser¿, ¿Bauhaus Dessau¿, ¿Kloster Michaelstein¿, ¿Luthergedenkstätten¿, ¿Moritzburg¿ und den ¿Franckeschen Stiftungen¿ sowie der ¿Kulturstiftung Dessau-Wörlitz¿ sind die Medien herzlich eingeladen : 27. März, 10 Uhr Brücke des Bauhauses Dessau Gropiusallee 38 Insgesamt stehen den Stiftungen durch Verpflichtungsermächtigungen im Landeshaushalt über vier Jahre folgende Summen zur Verfügung, die zu gleichen Teilen auf jedes Jahr aufgeteilt werden: Stiftung Luthergedenkstätten                                  4.898.300 Euro Stiftung Moritzburg                                                        15.376.600 Euro Franckesche Stiftungen                                           5.935.000 Euro Kulturstiftung Dessau-Wörlitz                                21.339.600 Euro Stiftung Bauhaus Dessau                                      10.506.300 Euro Stiftung Dome und Schlösser                                31.542.400 Euro Stiftung Kloster Michaelstein                                    9.163.800 Euro Mit den Finanzierungsvereinbarungen gehe eine höhere Eigenverantwortung der Stiftungen einher. Sie hätten u.a. die Möglichkeit, mehrjährige Projekte zu erarbeiten und durchzuführen sowie verstärkt Drittmittel einzuwerben. Außerdem könnten sie Rücklagen für höhere Ausgaben in den Folgejahren bilden, erklärte Minister Olbertz. In den Verträgen sei überdies eine Verpflichtung der jeweiligen Einrichtungen zur Erarbeitung von Provenienznachweisen enthalten, mit denen die Herkunft von Kunstwerken geprüft wird, die im 20. Jahrhundert Eingang in die Bestände gefunden haben. Stiftungen mit Finanzierungsvereinbarungen: Stiftung Moritzburg ¿ Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt Zweck der Stiftung ist der Erhalt der Moritzburg Halle und das Betreiben des Kunstmuseums mit seinen Aufgaben Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln von Kunstwerken. Die Stiftung sorgt für die bauliche Unterhaltung und Entwicklung der denkmalgeschützten Liegenschaft und erschließt die Museumsbestände durch Forschung, Dokumentation, Publikation und Ausstellung. Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und Entwicklung des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs als herausragendes Kulturdenkmal, insbesondere die Erhaltung von Museen und Sammlungen des Wörlitzer Gartens. Stiftung Bauhaus Dessau Zweck der Stiftung ist es, das Erbe des historischen Bauhauses zu bewahren sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu vermitteln. Angesichts der Ideen und Ansätze des historischen Bauhauses sollen Beiträge zu den Problemen der Gestaltung der heutigen Lebensumwelt geleistet werden. Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt Zweck der Stiftung ist es, die im Eigentum der Stiftung stehenden Dome, Kirchen, Klöster, Burgen und Schlösser sowie die beweglichen Kunst- und Kulturgüter in Sachsen-Anhalt zu erhalten und auf ihre historische, kirchengeschichtliche, kunsthistorische und landschaftsprägende Bedeutung hin zu verwalten. Hierzu gehört es, die Baudenkmale baulich zu betreuen, die beweglichen Kunst- und Kulturgüter zu erhalten, konservatorisch zu betreuen sowie wissenschaftlich zu erschließen. Stiftung Kloster Michaelstein ¿ Musikakademie Sachsen-Anhalt für Bildung und Aufführungspraxis Die Stiftung ist eine Bildungs-, Arbeits- und Begegnungsstätten auf künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Gebieten der Musik. Ihr Zweck ist die historische und moderne Interpretation von Musik, die Bildungsarbeit und Fördertätigkeit, der Diskurs zur Aufführungspraxis sowie Erhaltung und öffentliche Nutzung des denkmalgeschützten Ensembles. Franckesche Stiftungen Die Franckeschen Stiftungen verstehen sich als eine im Sinne ihres Stifters vom christlichen Geist geprägte Einrichtung, die Menschen aller Schichten aus dem In- und Ausland eine umfassende Bildung und die Fähigkeit zum sozialen Handeln vermitteln will. Darüber hinaus nehmen die Franckeschen Stiftungen ihren kulturellen Auftrag gegenüber der Allgemeinheit wahr. Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt Zweck der Stiftung ist die Pflege der reformatorischen Gedenkstätten insbesondere in den Lutherstädten Eisleben und Wittenberg sowie die Bewahrung und Präsentation des reformatorischen Erbes und die Förderung von Forschung und Lehre im Zusammenhang mit Reformation und Reformationsgeschichte. Die Stiftung verwaltet die reformationsgeschichtlichen Stätten, Museen und ihre Sammlungen und macht diese der Öffentlichkeit zugänglich. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

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