Landesregierung macht Härtefallkommission zur Dauereinrichtung
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 137/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 137/09 Magdeburg, den 24. März 2009 Landesregierung macht Härtefallkommission zur Dauereinrichtung Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die bislang bis zum 31.12.2009 befristete Härtefallkommissionsverordnung zu entfristen und die Kommission damit zu einer Dauereinrichtung zu machen. Die Härtefallkommission war im April 2005 erstmals berufen worden. ¿Eine gemischte Kommission aus Landesregierung, Kommunen, Kirchen und freien Trägern hat sich als Clearingstelle für besondere Härtefälle bewährt¿, erklärte dazu der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben. ¿Nach vier Jahren ,Probebetrieb` ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um rechtzeitig vor der Berufung der neuen Mitglieder die Kommission zur Dauereinrichtung zu machen.¿ Sachsen-Anhalt folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer. Die Kommission stellt in ausländerrechtlichen Einzelfällen fest, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines ¿vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers¿ im Bundesgebiet rechtfertigen. Stellt die Kommission dies mit Zweidrittelmehrheit fest, bittet sie das Ministerium des Innern, gegenüber der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuordnen. Die acht Mitglieder der Kommission werden vom Landkreistag, vom Städte- und Gemeindebund, von der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, vom Flüchtlingsrat, von der Katholischen und der Evangelischen Kirche, vom Sozial- und vom Innenministerium vorgeschlagen. Ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008 wird die Kommission am 1.4.2009 vorstellen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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