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Magdeburg, den 29.03.2009

(LG MD) Folgende Prozesse beginnen im Landgericht Magdeburg im April 2009 (Stand: 30 März):

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 016/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 016/09 Magdeburg, den 30. März 2009 (LG MD) Folgende Prozesse beginnen im Landgericht Magdeburg im April 2009 (Stand: 30 März): I. Zivilprozesse Schadenersatzprozess gegen Gentechnikgegner 11 O 2106/08 ¿ 11. Zivilkammer als Gericht I. Instanz Prozessbeginn: Donnerstag, 23. April 2009, 13.00 Uhr, Saal A 14 Der mit Pressemitteilung vom 19. Februar 2009 (6/09) mitgeteilte Termin vom 28. Mai 2009 ist auf obigen Termin im April vorverlegt worden. Hintergrund: Bei der 11 Zivilkammer (Az. 11 O 2106/08) ist derzeit ein Schadensersatzprozess gegen 4 Frauen und 2 Männer anhängig. In dem Rechtsstreit macht das Leibnizinstitut für Pflanzengenetik in Gatersleben als Kläger vertreten durch die Rechtsanwälte Kropf und Rehberger in Saarbrücken gegen 6 Beklagte Susanne M. und Axel M., vertreten durch Rechtsanwalt Heiming aus Heidelberg Tanja H. und Christian P., vertreten durch Rechtsanwalt Leyrer aus Tübingen Patrizia B und Mirjam A, vertreten durch Rechtsanwältin Brockmann aus Berlin Schadensersatzansprüche in 6-stelliger Höhe geltend. Welche Farbveränderungen sind bei hochwertigen Möbeln hinzunehmen? 11 O 320/07 ¿ 11. Zivilkammer Prozesstermin: Donnerstag, 30. April 2009, 13.30 Uhr, Saal A 14 Die Parteien (1 Privatperson als Kläger und 1 großes Möbelhaus als Beklagte) aus Magdeburg streiten darüber, welche Farbveränderungen bei einem hochwertigen Regalsystem eines deutschen Markenherstellers hinzunehmen sind. Am Prozesstag wird die Kammer hierzu einen Tischlermeister als Sachverständigen hören. II. Strafprozesse Schwarzfahrt mit der Straßenbahn in Magdeburg 28 Ns 5/09 (Erschleichen von Leistungen) ¿ 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz 1 Angeklagte Prozesstag: Mittwoch, 1. April 2009, 13.45 Uhr, Saal A 12 Die 35-jährige Angeklagte Nicole H. wurde am 8. Dezember 2008 wegen zweier Schwarzfahrten mit der Straßenbahn in Magdeburg im Mai und Juli 2008 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Angeklagte verbüßte bereits in den Jahren 2007 und 2008 u. a. auch wegen gleichartiger Delikte Freiheitsstrafen und wurde erst am 6. Mai 2008 letztmalig aus der  Haft entlassen. Die geständige Frau hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Schwarzfahrt mit der Straßenbahn in Magdeburg 26 Ns 17/09 (Erschleichen von Leistungen) ¿ 6. Strafkammer als Gericht II. Instanz 1 Angeklagter Prozesstag: Montag, 6. April 2009, 10.00 Uhr, Saal A 12 Der 54-jährige Angeklagte Peter Z. wurde am 8. Dezember 2008 durch das Amtsgericht Magdeburg wegen dreier Fahrten mit der Straßenbahn in Magdeburg im März 2008 zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt. Der geständige Angeklagte hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Teurer ¿Hitlergruß¿ 26 Ns 180/08 ¿ 6. Strafkammer als Gericht II. Instanz 1 Angeklagter 6 Zeugen Prozesstag: Donnerstag, 9. April 2009, 9.00 Uhr, Saal A 12 Am 14. Oktober 2008 verurteilte das Amtsgericht Bernburg den im März 1985 geborenen Angeklagten Daniel H. wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 8.100,00 ¿ (180 Tagessätze zu je 45,00 ¿). Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 12. April 2008 in Köthen um die Mittagszeit auf einem Parkplatz den sog. ¿Hitlergruß¿ gezeigt hat. Der Angeklagte hat die Tat bestritten, so dass das Gericht zur Klärung 6 Zeugen vernehmen wird. Psychisch kranke Mutter verletzte ihren Säugling schwer 24 KLs 4/08 ¿ 4. Strafkammer 1 Angeklagte 2 psychiatrische Sachverständige Prozessbeginn: Donnerstag, 16. April 2009, 9.30 Uhr, Saal B 12 Fortsetzungstermin: Montag, 20. April 2009, 10.00 Uhr, Saal B 12 Am 22. November 2007 verurteilte die 5. große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg die im Juni 1983 geborene Angeklagte Heike S. wegen schwerer  Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Das Gericht ging dabei davon aus, dass die Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig war. Im Juli 2004 warf die Angeklagte in ihrer damaligen Wohnung in Halberstadt ihre im Juni geborene Tochter Melanie derart massiv zu Boden, dass das Baby einen Schädelbruch erlitt. Im Juli 2005 verbrannte die Angeklagte ihre Tochter in der damaligen Wohnung in Düren mit einem Bügeleisen. Das Kind befindet sich mittlerweile bei Pflegeeltern und ist schwerstbehindert. Gegen das Urteil des Landgerichts ist die Angeklagte in Revision gegangen. Mit Beschuss vom 22. April 2008 (4 StR 136/08, kann  als PDF auf der Seite des Bundesgerichtshofs heruntergeladen werden) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg teilweise aufgehoben. Der Bundesgerichtshof bestätigte den äußeren Tatablauf des Geschehens. Er hegte jedoch Zweifel daran, ob nicht die Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht sogar schuldunfähig gewesen ist.  Außerdem war der Bundesgerichtshof der Auffassung, dass über die Frage der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen fortbestehender Gefährlichkeit neu zu entscheiden ist. Neben dem Gutachter aus dem Ursprungsverfahren wird die nun zur Entscheidung berufene 4. Strafkammer auch einen weiteren psychiatrischen Sachverständigen zu diesen Fragen hören. Drogenhandel in Halberstadt 22 KLs 3/08 ¿ 2. (Jugend-) Strafkammer 1 Angeklagter 3 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 17. April 2009, 9.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: Montag, 20. April 2008 und Mittwoch, 22. April 2009 jeweils 9.30 Uhr,                                   Saal E 12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Dezember 1984 geborenen Angeklagten vor, als zur Tatzeit teilweise Heranwachsender zwischen März 2005 und September 2008 in 81 Fällen gewerbsmäßig mit Haschisch bis in den Bereich von jeweils 1 kg Handel getrieben zu haben. Versuchter Totschlag in Magdeburg im Dezember 2008 21 Ks 2/09 ¿ 1. Strafkammer als Schwurgericht 1 Angeklagter 3 Sachverständige 23 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 02. April 2009, 14.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Montag, 6. April 2009, Donnerstag, 16. April 2009, Mittwoch,            22. April 2009, Mittwoch, 6. Mai 2009, Donnerstag, 7. Mai 2009, jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im März 1979 geborenen Angeklagten Heiko K. vor, in den frühen Morgenstunden des 13. Dezember 2008 in Magdeburg  in einer Imbissgaststätte in alkoholisiertem Zustand Streit gesucht haben.  Im Rahmen des Streits soll er dann mehrfach auf den Geschädigten K. und dem diesen zu Hilfe eilenden Zeugen S. in Tötungsabsicht eingestochen haben. Der Angeklagte befindet sich seit 13. Dezember 2008 in Untersuchungshaft. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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