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Dessau-Roßlau, den 29.03.2009

(LverfG LSA) Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am Dienstag, den 21. April 2009, im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Dessau-Roßlau, den 30. März 2009 (LverfG LSA) Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am Dienstag, den 21. April 2009, im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29 Aktenzeichen:    LVG 146/08    LVG   12/08 u. a.    LVG 118 -120/08 Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für den 21. April 2009 Verkündungstermine in Verfassungsgerichtssachen anberaumt, die das Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 14. Februar 2008 (GemNeuglGrG) betreffen. Das Gesetz sieht vor, dass die bislang bestehenden Verwaltungsgemein- schaften zur Schaffung zukunftsfähiger gemeindlicher Strukturen vornehmlich durch Einheitsgemeinden ersetzt werden sollen, die künftig von Ausnahmefällen abgesehen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 erreichen sollen. In einer Freiwilligkeits- phase bis zum 30.06.2009 hat ein Teil der Gemeinden die Möglichkeit, sich zu Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden zusammenzuschließen. Danach wird die Zuordnung zu einer Einheitsgemeinde erfolgen. Die mündlichen Verhandlungen haben am 24. März 2009 stattgefunden. 1. Um 10.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht zunächst eine Entscheidung im Organstreitverfahren der Landtagsfraktion der FDP gegen den Landtag sowie die Landesregierung Sachsen-Anhalts verkünden (Aktenzeichen LVG 146/08). Die Antragstellerin sieht sich als Oppositionsfraktion in ihren Anhörungs- und Informationsrechten während des Gesetzgebungsverfahrens verletzt. 2. Um 11.00 Uhr schließt sich die Verkündung der Entscheidungen über Kommunalverfassungsbeschwerden mehrerer Gemeinden gegen Regelungen des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes an (Aktenzeichen LVG 12/08 u.a.; LVG 118-120/08). Die Antragsteller rügen, dass die Ersetzung der Verwaltungsgemeinschaften durch Einheitsgemeinden gegen das durch die Verfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden verstoße. Das zur Begründung herangezogene Leitbild der Landesregierung zur Gemeindegebietsreform entspreche nicht dem Gemeinwohl, weil die Reform für die betroffenen Gemeinden mit einem Verlust aller wesentlichen Gemeindefunktionen verbunden sei. Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bestünden keine Vorteile der Einheitsgemeinde gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft. Die mangelnde Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgemeinschaft sei bereits deshalb nicht erwiesen, weil die Zeit ihrer praktischen Erprobung zu kurz gewesen sei. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

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