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Hansestadt Stendal, den 30.03.2009

(LG SDL) Tödlicher Manöverunfall auf der Elbe ohne strafrechtliche Konsequenzen - Amtsgericht Stendal spricht 27-jährigen Fährführer frei

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 007/09 Stendal, den 31. März 2009 (LG SDL) Tödlicher Manöverunfall auf der Elbe ohne strafrechtliche Konsequenzen - Amtsgericht Stendal spricht 27-jährigen Fährführer frei Amtsgericht Stendal spricht 27-jährigen Fährführer frei Stendal. Bei einem Manöver der Bundeswehr in Storkau stürzte am 08.10.2007 in den späten Abendstunden ein Panzer von einer Fähre. Ein Soldat kam dabei ums Leben, drei weitere wurden verletzt. Das Amtsgericht Stendal sprach heute ¿ am zweiten Verhandlungstag ¿ den 27-jährigen Angeklagten, der damals als Fährführer eingesetzt war, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter am Amtsgericht Thomas Schulz führte zur Begründung aus, dass im Rahmen der Hauptverhandlung zwar festgestellt werden konnte, dass die Beladung der Fähre mit dem Panzer entgegen den Heeresdienstvorschriften erfolgt ist. Der Panzer stand zu weit vorn, der Motor lief und die Feststellbremse war nicht gezogen. Der Angeklagte war dafür aber nicht verantwortlich, weil die Verantwortlichkeit ¿ entgegen den Regelungen in den Heeresdienstvorschriften ¿ in ständiger Übung zwischen dem Angeklagten und seinem Vorgesetzten aufgeteilt war. Die praktischen Abläufe waren dabei so, dass es einen ¿Oberfährführer¿ und einen ¿Unterfährführer¿ gab, deren Zuständigkeit während der Überfahrt wechselte. Die Beladung der Fähre lag im Verantwortungsbereich des Vorgesetzten des Angeklagten. Ein Befehl des Angeklagten in diesem Zusammenhang konnte nicht festgestellt werden. Ferner haben die Ermittlungen eines Sachverständigen ergeben, dass es zu dem Unfall wahrscheinlich nicht gekommen wäre, wenn der Panzer während der Überfahrt nicht bewegt worden bzw. wenn er zurückgefahren wäre. Der Angeklagte hatte eine Verlangsamung der Fährüberfahrt befohlen. Bei verlangsamter Fahrt der Fähre und ohne Bewegen des Panzers wäre nach den Ausführungen des Sachverständigen nichts passiert. Insoweit musste im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten nicht ursächlich geworden ist. Maßgebender Grund für den Unfall und den Tod des Panzerführers dürfte dessen eigenes Fehlverhalten ¿ falsches Einlegen des Fahrtrichtungshebels ¿ gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

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