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Magdeburg, den 02.04.2009

Einfachere Anmeldung für Vereine: Bundesrat stimmt Sachsen-Anhalts Vorschlag zu

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 022/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 022/09 Magdeburg, den 3. April 2009 Einfachere Anmeldung für Vereine: Bundesrat stimmt Sachsen-Anhalts Vorschlag zu Berlin (MJ). Der Bundesrat hat den Vorschlägen Sachsen-Anhalts zugestimmt, Vereinen die Anmeldung zu erleichtern. Die beiden Anträge sehen vor, dass sich Vereine mit einer Mustersatzung einfacher anmelden können und bei der Vereinseintragung nicht mehr der gesamte Vorstand dabei sein muss. ¿Wir wollen damit Verbesserungen für Vereine durchsetzen¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb am Freitag in Berlin. Der Bundesrat nahm die Anträge des Justizministeriums Sachsen-Anhalts an. Er empfiehlt damit dem Bundesjustizministerium, den Gesetzentwurf zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister an mehreren Stellen zu ändern. Mit der ersten Änderungsempfehlung bittet der Bundesrat das Bundesjustizministerium, zu prüfen, ob Vereine sich mit einer Mustersatzung auf einfachere Weise anmelden können. ¿Nach unserer Auffassung sollten Vereine eine Mustersatzung bei der Anmeldung benutzen können¿, sagte Kolb. ¿Wenn die Gründungsmitglieder die Mustersatzung verwenden, haben sie auf einfache und überschaubare Weise Rechtssicherheit.¿ Vereine hätten oft Schwierigkeiten beim Formulieren einer gesetzeskonformen Satzung und dem Durchführen einer Gründungsversammlung. Die Vereine brauchten keine weiteren Unterlagen einreichen, wenn die Mustersatzung ordnungsgemäß ausgefüllt sei. Nach den geltenden Bestimmungen des Paragrafen 59 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen Vereine zur Anmeldung die Satzung des Vereins in Abschrift und Urschrift sowie eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands vorlegen. Der zweite Änderungsvorschlag sieht vor, dass künftig nicht mehr der gesamte Vorstand zur Eintragung eines Vereins bei einem Notar anwesend sein muss. ¿Wir vertreten die Auffassung, dass es ausreicht, wenn die vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstands für die Anmeldung zum Notar gehen¿, sagte Kolb. Nach der Empfehlung des Bundesrats soll Paragraf 59 des BGB neu gefasst werden. Der Paragraf sieht bisher vor, dass der gesamte Vorstand seinen Verein zur Eintragung anmelden muss. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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