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Halle (Saale), den 02.04.2009

Fleischwerk Weißenfels GmbH

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 021/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 021/09 Halle (Saale), den 2. April 2009 Fleischwerk Weißenfels GmbH Kapazitätsausweitung an Auflagen gekoppelt ¿Überschreitungen werden geahndet Nach umfangreichen und aufwändigen Überprüfungen des Betriebsregimes und der Teilaspekte der Kapazitätserweiterung des Schlachthofes Weißenfels durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) wurde lediglich an wenigen Tagen im Verlauf des letzten Jahres eine teilweise Überschreitung der genehmigten Schlachtkapazität festgestellt. Diese wird in entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWiG) zu ahnden sein. Weitere kritisierte erhebliche und signifikante oder gar die Genehmigung in Frage stellende Überschreitungen beispielsweise der Lärm ¿ und Geruchsimmissionen wurden jedoch nicht festgestellt. Die genehmigte aber noch nicht umgesetzte Erweiterung der Schlachtkapazität ist an strenge Umweltauflagen gekoppelt, die Einhaltung der Auflagen wird seitens der Genehmigungsbehörde konsequent kontrolliert. ¿Es mag sein, dass die Ergebnisse unserer Überprüfungen und die daraus resultierenden Maßnahmen manchem nicht weitreichend genug erscheinen, dessen sind wir uns bewusst. Dennoch wollen wir unsere Entscheidungen immer rechtssicher treffen, auch wenn dies bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Verärgerung über hinzunehmende Belastungen hervorrufen könnte.¿, erklärt der zuständige Referatsleiter im LVwA Dr. Hans Jürgen Discher. Die Fleischwerk Weißenfels GmbH betreibt am Standort Weißenfels eine Schlachtanlage mit einer Schlachtleistung von 1000 Tonnen pro Tag. Im Februar 2007 beantragte die Firma eine Erhöhung der Schlachtkapazität von 1000 auf 2300 Tonnen pro Tag und eine Verlängerung der Betriebszeit von 15 auf 24 Stunden pro Tag. Diese Erhöhung wurde durch das LVwA unter strengen Auflagen genehmigt. Davon wurden bereits folgende Auflagen umgesetzt: - Erdwall und Bepflanzung an der Südseite des Betriebsgeländes zur Schallminderung (realisiert Jun. 08) - Befestigung von Flächen als Zuwegung und Stellfläche für die Viehfahrzeuge (realisiert Jul. 08) - Errichtung einer Schallschutzwand an der Schlachthofstraße (realisiert Nov. 08) - Errichtung einer Abschirmung der Austrittsöffnungen der Druckluftkompressoren (realisiert Nov. 08) - Verlängerung der provisorischen Wand an der Viehentladerampe (realisiert Dez. 08) - Errichtung einer Abschirmung der Verdunstungskompressoren (realisiert Dez. 08) - Errichtung der Viehwagenwaschhalle mit zentralem Einlauf zur Erfassung der Schmutzwasser und Aufnahme der Pressgutcontainer (realisiert Dez. 08) - Zur weiteren Minimierung der Geruchsbelastung wird die Abluft der Schlachtanlage erfasst und über einen Biotropfkörper geleitet Diese bisherigen Maßnahmen lassen jedoch bisher nur eine Schlachtung von 1375 Tonnen Fleisch pro Tag zu. Um eine Erhöhung der Schlachtkapazität auf 2300 Tonnen pro Tag umzusetzen, ist die Fleischwerk Weißenfels GmbH darüber hinaus verpflichtet, die Abwasserentsorgung entsprechend der beabsichtigten Schlachtmenge sicherzustellen und die baulichen Maßnahmen der Schlachttierwartehalle so vorzunehmen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte für Geruch und Lärm bei einer Auslastung der Schlachtkapazität von 2300 Tonnen nicht überschritten werden. Des Weiteren sind weiterführende Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird seitens des LVwA überwacht und es wird durch diese Überwachung sichergestellt, dass nicht die Ausweitung der Kapazität der Herrichtung der baulichen Schutzvorrichtungen vorausgeht. Aufgrund der eigenen Ermittlungen und Hinweisen von Bürgern wurde dennoch festgestellt, dass die Fleischwerk Weißenfels GmbH teilweise die nach dem derzeitigen Genehmigungsstand zulässige Schlachtkapazität von 1375 Tonnen (60 % der genehmigten Höchstmenge) überschritten hatte. Diese Überschreitungen werden, wie eingangs erwähnt, Gegenstand eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sein. Hintergrund In der Vergangenheit wurde in den Medien und der Öffentlichkeit immer wieder eine Teilstilllegung des Schlachtbetriebes gefordert. Auch wurde kommuniziert, das Landesverwaltungsamt prüfe im Rahmen seiner Überwachungen eine Teilstilllegung des Betriebes. Offensichtlich gibt es hinsichtlich des Begriffs der Teilstilllegung eine Reihe von Missverständnissen. Eine Teilstilllegung oder Stilllegung ist der Oberbegriff für alle eingreifenden Maßnahmen, die seitens einer Behörde angeordnet werden und eine vorab erteilte Genehmigung betreffen. Im konkret vorliegenden Fall wurde eine Genehmigung zur Erhöhung der Schlachtkapazität erteilt, die jedoch gebunden war an die Umsetzung von bestimmten Auflagen. Da diese Auflagen bis zum jetzigen Zeitpunkt nur teilweise erfüllt sind, kann die Fleischwerke Weißenfels GmbH nur teilweise Gebrauch von der erteilten Genehmigung machen. Wenn eine nennenswerte Überschreitung von genehmigten Kapazitäten festgestellt worden wäre, hätte diese im Rahmen einer kapazitätsbezogenen Teilstilllegung (der Genehmigung) zurückgeführt werden müssen. In der Öffentlichkeit ist jedoch der Eindruck erzeugt worden, Teile der Anlage, oder Teile des Werkes oder Teile der Außenanlagen seien Gegenstand der Behördenüberprüfung. Das ist nicht der Fall. Genauso wenig ging es um eine teilweise oder gänzliche Rücknahme der im vergangenen Jahr erteilten Genehmigung unter Auflagen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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