Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes 2009: Finanzmittel ab Mitte April verfügbar
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 008/09 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 008/09 Magdeburg, den 31. März 2009 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes 2009: Finanzmittel ab Mitte April verfügbar Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die gemeinsame Kabinettsvorlage der Staatskanzlei und des Finanzministeriums zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes beschlossen. Darin enthalten ist die Mittelverteilung auf die Ressorts, die Kommunen sowie auf die Förderbereiche. Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Mit dem heutigen Beschluss sind wir einen großen Schritt in der Umsetzung des Konjunkturpakets weitergekommen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtages, die am 8. April fallen soll, können wir die Mittel in den festgelegten Bereichen ab Mitte April umsetzen.¿ Das Kabinett hat einen gemeinsamen Erlass der Landesregierung beschlossen, der das Verwaltungsverfahren regelt. Nach Anhörung des Landesrechnungshofs und Verkündung des Nachtragshaushaltsgesetzes können die Maßnahmen umgesetzt werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder ¿ kurz: Zukunftsinvestitionsgesetz ¿ stehen im Land Sachsen-Anhalt rund 475 Mio. ¿ einschließlich der Anteile von Land und Kommunen für zusätzliche zukunftsfähige Investitionen bereit. Hiervon sind 65 Prozent oder 308,7 Mio. ¿ in die Bildungsinfrastruktur zu investieren. Hierzu zählen Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, Schulinfrastruktur, Hochschulen, kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung und Forschung. 35 Prozent oder 166,2 Mio. ¿ stehen für (sonstige) Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Darunter fallen der Städtebau, die ländliche Infrastruktur, kommunale Straßen (Lärmschutz), Informationstechnologie und sonstige Infrastruktur. Unabhängig davon sollen nach der Bundesvorgabe 70 Prozent der Förderung in den kommunalen Bereich fließen bzw. einen kommunalen Bezug aufweisen. Aufgrund des derzeitigen Projektstandes werden in Sachsen-Anhalt 73,6 % erreicht. Mit dem Nachtragshaushalt 2009 wird rund die Hälfte des Volumens bereits 2009 bereitgestellt. Dabei handelt es sich um 223,7 Mio. ¿ an Bundes- und Landesmitteln. Darüber hinaus ist Vorsorge getroffen, dass bei Bedarf im Jahr 2009 auch mehr Mittel als im Haushalt vorgesehen ausgegeben werden können. Die Landesregierung hat bereits im Februar beschlossen, die erforderliche Kofinanzierung von 25 Prozent bei kommunalen und kommunalbezogenen Investitionen zur Hälfte zu übernehmen, so dass kommunale Investitionen mit 87,5 Prozent von Bund und Land gefördert werden. Insbesondere für finanzschwache Kommunen besteht zudem die Möglichkeit, bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein zinsgünstiges Darlehen für die erforderliche Kofinanzierung zu erhalten. Damit ist sichergestellt, dass keine Kommune von den Finanzhilfen des Zukunftsinvestitionsgesetzes ausgeschlossen ist. Die kommunalen oder kommunalbezogenen Investitionsmittel werden teils projektbezogen, teils pauschal gewährt. Mit einem Impulsprogramm wird den Kommunen für 2009 vom Kultusministerium ein Verfügungsrahmen von 60 Mio. ¿ pauschal für die Modernisierung/Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellt. Die Pauschale wird nach der Schülerzahl auf die Schulträger verteilt. Mit der pauschalen Zuweisung ist gewährleistet, dass Investitionen insbesondere in die energetische Sanierung kurzfristig in Angriff genommen und schon in den Sommerferien realisiert werden können. Im Rahmen des Konjunkturprogramms werden 31 Mio. ¿ für die Modernisierung von Kindertagesstätten vom Ministerium für Gesundheit und Soziales projekt- und trägerbezogen bewilligt. Die Kommunen erhalten nach Einwohnerzahl eine allgemeine Investitionspauschale von 50 Mio. ¿. Diese kann innerhalb der rechtlich zulässigen Förderbereiche frei verwendet werden. Die Mittel stehen 2009 komplett zur Verfügung. Damit will die Landesregierung einen schnellen Mittelabfluss ermöglichen und einen schnell wirksamen Konjunkturimpuls setzen. Die Pauschalmittel können von den Kommunen für die vom Bundesgesetz vorgegeben Bereiche nach eigener Prioritätensetzung eingesetzt werden. Minister Bullerjahn: ¿Aufgrund der aktuellen Regelungen des Grundgesetzes sind bestimmte Förderbereiche ¿ wie z. B. Kultur und Breitensport ¿ von der Förderung ausgeschlossen. Durch die geplante Änderung des Grundgesetzes werden diese Bereiche für die Bundesförderung geöffnet. Dies begrüße ich ausdrücklich.¿ Knapp 30 Mio. ¿ stehen im Förderzeitraum für die Verbesserung der Breitbandversorgung im kommunalen Bereich bereit. Hiervon sollen 2009 15,3 Mio. ¿ ausgegeben werden. Damit wird die Zukunftsfähigkeit des Landes einschließlich der Kommunen weiter gestärkt. Für diejenigen, die Förderanträge stellen wollen, insbesondere Kommunen und freie Träger, wird ein Leitfaden erstellt. Er wird einige grundlegende Ausführungen zum Zukunftsinvestitionsgesetz enthalten und wird beschreiben, was gefördert werden kann und was nicht. Insbesondere aber wird er ¿ abhängig vom Förderbereich ¿ die Antragswege aufzeigen und Ansprechpartner benennen. Nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltsgesetzes wird er erhältlich sein. Impressum: Ministerium der Finanzen Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de
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