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Magdeburg, den 04.04.2009

Erneute Ermittlungen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten

Polizeirevier Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 152/09 Polizeirevier Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 152/09 Magdeburg, den 5. April 2009 Erneute Ermittlungen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten Am Freitag, 11:45 Uhr, informierte der Direktor einer Sekundarschule in der Magdeburger Albert-Vater-Straße telefonisch die Polizei und teilte mit, dass ihm ein Schüler berichtet hätte, dass zwei weitere Schüler in einem Gespräch einen Amoklauf nach der 5. Unterrichtsstunde  angekündigt hätten. Weiterhin teilte der Direktor mit, dass er bei einem der beiden betroffenen Schüler eine Waffe in der  Schultasche gefunden hat und diese bereits an sich nahm. Sofort eingesetzte Beamte konnten die beiden Schüler der 8. Klasse im Alter von 14 und 15 Jahren im Unterrichtsraum antreffen und vorläufig festnehmen. Beide wurden zunächst ins Sekretariat verbracht. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Personen wurden keine weiteren sachbezogenen Gegenstände aufgefunden. Bei der durch den Direktor aufgefundenen Waffe handelt es sich um eine Softairwaffe (Pistole). Diese wurde sichergestellt. In der Vernehmung des 15-Jährigen gab dieser an, die Spielzeugwaffe gehöre seinem 14-jährigen Klassenkameraden und er wollte diese nur zurückgeben, da er sie noch vom Vortag hatte. Bezugnehmend auf den angekündigten Amoklauf gaben beide Schüler an, sich lediglich über dieses Thema unterhalten zu haben, jedoch keine Androhungen ausgesprochen zu haben und dieses auch nicht vor hatten.  Die beiden Schüler wurden nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Im Vorliegenden Sachverhalt ist nicht von der Ernsthaftigkeit eines angekündigten Amoklaufes auszugehen. Strafanzeigen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten wurden gefertigt. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Untersuchung zur genauen Einklassifizierung der Waffe erfolgen. Die Polizei weist nochmals daraufhin, dass oftmals leichtfertige Bemerkungen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden unter Bezugnahme auf Amoklagen, bereits den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Die Polizei wird weiterhin jedem Hinweis nachgehen.  Softairwaffen sind Waffen, die mit einem Federdrucksystem arbeiten und Plastekugeln verschießen. Sie werden in drei Gruppen einklassifiziert, die sich nach ihrer  Geschossenergie von unter 0,08 bis über 0,5 Joule in drei Gruppen unterscheiden. Das Gefährliche an diesen Waffen ist ihr Aussehen. Hier werden Kriegswaffen, wie Maschinenpistolen, Sturmgewehre oder sogenannte Pumpguns vom äußeren Anschein her detailgetreu nachgebaut. Personen, die sich damit in der Öffentlichkeit bewegen, können so unter Umständen auch einen  Einsatz der Polizei auslösen. Polizeibeamte wiederum müssen bei Einsätzen zu Delikten mit dem Verdacht des Schusswaffengebrauchs bestimmte Eigensicherungsmaßnahmen beachten. Sie können in keinem Fall davon ausgehen, dass die Waffe nur Attrappen sind. So kann das Aufeinandertreffen von Polizei und Personen, die mit Softairwaffen hantieren, für diese Personen zu einem lebensgefährlichen Unternehmen werden. Solange es keine gesetzlichen Grundlagen gibt, diese Waffen zu verbieten, hilft nur der Appell an die Eltern, nicht zuzulassen, dass ihre Kinder mit derartigem ¿Spielzeug¿ hantieren. Bundesweit kam es bereits zu einer Vielzahl von Einsätzen dieser Art und es ist bisher nur dem umsichtigen Auftreten der Polizeibeamten zu verdanken, dass es noch nicht zu Verletzungen oder Todesfällen kam.(ng) Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - PRev Magdeburg - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

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