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Halle (Saale), den 05.04.2009

Kontrollen wurden fortgeführt - Weitere Ergebnisse liegen vor

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 22/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/09 Halle, den 2. April 2009 Kontrollen wurden fortgeführt - Weitere Ergebnisse liegen vor Im Rahmen der landesweiten Untersuchungen bezüglich des Müllskandals in Sachsen-Anhalt haben sich die Überprüfungen ausgeweitet. So wurden Anfang März eine Woche lang in den Geschäftsräumen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd (AW SAS AöR) Tiefenprüfungen durchgeführt. Prüfgegenstand waren insbesondere folgende Punkte: 1.  Nicht zugelassene Entsorgung von Brandabfällen auf der Deponie Nißma. 2.  Nichtgenehmigte Annahme von ca. 19.000 t Klärschlammkompost als Abdeckmaterial. Davon wurden ca. 14.000 t Klärschlammkompost auf der Deponie Freyburg-Zeuchfeld eingebaut und weitere 5.000 t neben der Deponie abgelagert. 3.  Ablagerung von ca. 5.000 t sogenannter MBA-Abfälle auf der Deponie Nißma im Jahr 2007. Bei diesem Material soll es sich weitgehend um unbehandelten Hausmüll gehandelt haben. 4.  Analysenergebnisse ¿ mutmaßlich sollen ca. 70 bis 75 % der Abfallanalysen für Anlieferungen zur Deponie  Freyburg-Zeuchfeld und ca. 80 % der Analysenergebnisse für Anlieferungen zur Deponie Nißma Grenzwertüberschreitungen aufgewiesen haben. Demgegenüber soll nur bei 15 bis 20 % der Anlieferungen Zurückweisungen erfolgt sein. Aus den Feststellungen der Untersuchungen, die z. Z. noch verifizieren, sind entsprechende verwaltungsrechtliche Schritte abzuleiten und auch ggf. weitere Sanktionen anzuschließen. Hinsichtlich der Deponie Freyburg-Zeuchfeld wurde im Mai letzten Jahres bei umfangreichen Prüfungen illegal abgelagerter Müll in einer Größenordnung von rund 360.000 Tonnen festgestellt (Siehe Pressemitteilung 79/2008). Daraufhin verhängte das Landesverwaltungsamt einen Annahmestopp, der auch weiterhin gilt. Weiterhin wurde bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Dieses Verfahren ist noch anhängig. Zudem hat das Landesverwaltungsamt mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Anlagenbetreiber eingeleitet. Eines konnte kürzlich mit Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen werden. Hinsichtlich weiterer Verfahren z.B. bzgl. der Nichteinhaltung von Nachweis- und Untersuchungspflichten läuft derzeit noch die Sachverhaltsaufklärung. Hinsichtlich der Deponie Nißma   gab es ebenfalls im letzten Jahr zahlreiche Prüfungen, Bohrungen und Probenentnahmen. Die Erkundungen auf dem Deponiekörper bestätigten den Verdacht, dass ein nennenswerter Teil des Abfalls der ASN 19 05 99 ¿mineralisch-biologisch behandelter Abfall¿ (MBA) falsch deklariert war. Nach Abgleich aller Unterlagen und Auswertung der Proben muss festgestellt werden, dass zwischen 2005 und 2008 insgesamt ca. 157.000 t des Abfalls der ASN 19 05 99 (MBA) auf der Deponie Nißma unter falscher Deklaration angeliefert wurden. Auch hier laufen derzeit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Parallel zur Arbeit der Staatsanwaltschaft werden im LVwA mehrere OWi- Verfahren betrieben: - unerlaubte Ablagerung von Brandabfällen verbunden mit bewusster Vorenthaltung von entsprechenden Informationen, - fehlende Nachweisführung von Asbestentsorgung, - unvollständige Nachweisführung bezüglich MBA-Abfälle, - vorsätzliches Nichtbeachten von behördlichen Zurückweisungen. Hinsichtlich der Anlieferung von Abfällen aus Italien ergaben die bisherigen Kontrollen, dass diese Abfälle über eine Firma (WEV) in Cröbern (Sachsen) von den Firmen SVG mbH (SVG) bzw. BMG GmbH (BMG) in Deuben (Sachsen-Anhalt, Burgenlandkreis) bis Ende März 2008 angenommen und entsorgt worden sind. Die Überwachungen ergaben ferner, dass beide Anlagen (BMG - und SVG) nicht genehmigungskonform betrieben wurden. Es wurden folgende Verstöße festgestellt: - Nichteinhaltung der Auflagen der BImSchG-Genehmigung, insbesondere die Herrichtung und Nutzung der Lagerhalle, unvollständige und fehlende Registerführung, - unvollständig und zu spät eingereichte Begleitscheine, - Annahme von Abfällen, die nicht der Genehmigung entsprechen, dies betrifft auch die Abfallschlüsselnummern: 19 05 99 (MBA-Abfälle), - ¿Holzabfälle¿ entsprechen nicht den Anforderungen der Genehmigung, Behandlung der Abfälle auf der Freifläche, anstatt in der Lagerhalle (Brechen auf der Freifläche). Aufgrund der mangelhaften Registerführung war es in beiden Fällen vor Ort nicht möglich, einen Überblick über die Abfallbehandlung in den Jahren 2006 ¿ 2008 zu erhalten, so dass vom LVwA die entsprechenden Dokumente zur Prüfung gesichert und im Anschluss ausgewertet wurden.  Bezüglich der BMG Deuben verhängte das Landesverwaltungsamt jetzt einen Annahmestopp, weitere OWI ¿ Verfahren laufen. Bezüglich der SVG verhängte der Landkreis einen Annahmstopp. Zusammenfassend kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass die Anzahl der nicht genehmigungskonformen Entsorgungen hoch ist. In Auswertung der Vorkommnisse erfolgt seit 2008 eine weit über das vorgeschriebene Maß hinausgehende Durchführung von unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen bei den Deponien. Im Ergebnis wurde die Deponie Freyburg - Zeuchfeld der AW SAS AöR defacto stillgelegt. Weiterhin werden die anhängigen OWI-Verfahren stringent verfolgt. Sowohl das LVwA als obere Abfallbehörde als auch die unteren Abfallbehörden kontrollieren bei ihren, mindestens zweimal jährlich durchzuführenden abfallrechtlichen Überwachungen, die Stoffströme in und aus den Abfallentsorgungsanlagen einschließlich grenzüberschreitender Verbringungen. Die bereits laufenden Arbeiten vor allem zur Aufklärung der Stoffströme auch unter Beachtung der ¿Italienabfälle¿ aus Sachsen werden voraussichtlich im Mai 2009 abgeschlossen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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