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Dessau-Roßlau, den 19.04.2009

(LG DE) Sitzung der 6. Strafkammer wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 010/09 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 010/09 Dessau-Roßlau, den 17. April 2009 (LG DE) Sitzung der 6. Strafkammer wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen Die 6. Strafkammer hat heute nach mehrtägiger Hauptverhandlung einen 34-jährigen Angeklagten aus Dessau sowie einen zwischenzeitlich 24-jährigen Angeklagten aus der Nähe von Zerbst wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Das Gericht hat es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Männer in den Nachtstunden des 01.08.2008 in der Parkanlage vor dem Hauptbahnhof Dessau einen 50-jährigen Obdachlosen aus Halle, der auf einer Bank übernachten wollte, ohne jeden Anlass angegriffen und derart massiv geschlagen und getreten haben, dass dieser mit stark blutenden Wunden im Gesicht zu Boden ging. Anschließend schlug der jüngere der Angeklagten einen neben der Bank aufgestellten metallenen Papierkorb mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf und den Rumpf des Geschädigten, bis dieser kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Ein Zeuge, der aus einiger Entfernung ihm verdächtig erscheinende Beobachtungen gemacht hatte, verständigte die Polizei, die die Angeklagten in unmittelbarer Tatortnähe festnehmen konnte. Das Opfer verstarb unmittelbar am Tatort an Herz- und Lungenquetschungen infolge der brachialen Gewalteinwirkung. Die mehrfach vorbestraften Angeklagten, die zur Tatzeit unter erheblichem Alkoholeinfluss standen, haben sich gegenseitig der letztlich tödlichen Schläge bezichtigt. Gegen den 24-jährigen Angeklagten hat das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der 34-jährige Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden, weil er zur Tatzeit infolge der alkoholischen Beeinflussung in seiner Steuerungsfähigkeit herabgesetzt war. Ferner hat die Kammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Strafmaß entspricht weitestgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklage. Die Verteidigerin des jüngeren Angeklagten hatte dessen Verurteilung lediglich wegen Totschlags gefordert. In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende Richter die Tat als besonders widerwärtig bezeichnet und ausgeführt, die Angeklagten hätten mit geradezu diabolischer Freude gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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