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Halle (Saale), den 20.04.2009

(AG HAL) Beschleunigtes Strafverfahren am Amtsgericht Halle (Saale)

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 011/09 Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 011/09 Halle, den 21. April 2009 (AG HAL) Beschleunigtes Strafverfahren am Amtsgericht Halle (Saale) Pressemitteilung 011/09 vom 21.04.2009 Die Staatsanwaltschaft Halle wird am morgigen Mittwoch beim Strafrichter den Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren gegen einen im Jahr 1985 in Mali geborenen Beschuldigten stellen. Er soll nach Auskunft der Staatsanwaltschaft heute, am 21.04.2009 um 11.05 Uhr in einem Kaufhaus am Marktplatz bei dem Diebstahl einer Sonnenbrille im Wert von 34,99 Euro auf frischer Tat ertappt worden sein. Zuvor hatte der Strafrichter am heutigen Tage ab 08.00 Uhr gegen den Beschuldigten in einem Strafverfahren verhandelt. Er wurde des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie des Diebstahls einer Jacke schuldig gesprochen und zu einer Gesamtgeldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 6,- Euro verurteilt. Die Verhandlung endete um 10.05 Uhr. Der Verhandlungstermin im beschleunigten Verfahren ist durch den Strafrichter wie folgt festgesetzt worden: Mittwoch, 22.04.2009, 16.00 Uhr, Saal 2.019 Hinweise zu Film- und Fotoaufnahmen: Mit dem Empfang dieser Mitteilung wird Ihnen zugleich die Genehmigung erteilt, anlässlich der genannten Verhandlung in den öffentlich zugänglichen Räumen des Amtsgerichts Halle (Saale) Foto- und/oder Filmaufnahmen zu fertigen. Diese Genehmigung gilt nicht für den Sitzungssaal und den Bereich unmittelbar davor. In diesem Bereich entscheidet ausschließlich die oder der für die Sache zuständige Vorsitzende, die oder der vorher ausdrücklich zu befragen ist. Diese Genehmigung ist nur im Zusammenhang mit der Mitteilung über die Verhandlung gültig und jederzeit widerrufbar. Sie ist bei der Fertigung der Aufnahmen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die aufzunehmenden Personen sind gegebenenfalls entsprechend §§ 22, 23 KunstUrheberG um ihre Einwilligung zur Veröffentlichung zu befragen. Hintergrund: Die Strafprozessordnung (StPO) erlaubt in eher einfach gelagerten Strafverfahren in Abweichung von manchen strengen Regeln des ¿normalen¿ Strafverfahrens eine vereinfachte Verhandlung. So entfällt die vorherige schriftliche Anklageerhebung, weil der Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren auch mündlich in der Verhandlung gestellt werden kann. Es entfallen Stellungnahmefristen und auch die Ladungsfrist von wenigstens einer Woche zum Hauptverhandlungstermin. Das Beweisrecht ist ebenfalls vereinfacht. Allerdings darf in diesem Verfahren nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis maximal 1 Jahr verhängt werden. Kommt eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und einem Jahr in Betracht, ist ein Verteidiger für den Beschuldigten zu bestellen. Wird ein Antrag auf beschleunigtes Verfahren schriftlich beim Strafrichter gestellt, soll die Verhandlung darüber binnen 6 Wochen nach Antragseingang beim Gericht durchgeführt werden. Da aber das Gesetz auch die unmittelbare Verhandlung erlaubt, wurde vor einigen Jahren zwischen dem Amtsgericht Halle (Saale), der Staatsanwaltschaft Halle und den Polizeibehörden in Halle das hier so genannte ¿besonders beschleunigte Verfahren¿ entwickelt und organisiert, um auf frischer Tat gestellte Täter schnell aburteilen zu können. Dazu wurden beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft besondere Bereitschaftsdienste eingerichtet. Im Durchschnitt hat die Staatsanwaltschaft jährlich ca. 50 Anträge in dieser Verfahrensart gestellt. Im laufenden Jahr waren es bisher 15 Anträge. Die Verfahren endeten in 8 Fällen mit der Verhängung von Geldstrafen, in den übrigen Fällen mit Freiheitsstrafen. Werner Budtke Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 2205321 Fax: (0345) 2205586 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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