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Magdeburg, den 20.04.2009

Kabinett beschließt Kostenentlastung für die Schülerbeförderung ? Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 185/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 185/09 Magdeburg, den 21. April 2009 Kabinett beschließt Kostenentlastung für die Schülerbeförderung ¿ Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben Die Landesregierung hat heute zur Kostenentlastung bei der Schülerbeförderung eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Grundlage war eine gemeinsame Kabinettsvorlage des Mi­nisteriums für Landesentwicklung und Verkehr sowie des Kultusministeriums. Zum Schuljahr 2009/10 sollen für die Schuljahrgänge 11 und 12 (13) der zum Abitur führenden Schulformen und der vollzeitschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen die Kosten der Schülerbeförderung übernommen werden. Dabei ist eine Eigenbeteiligung am Zeitfahrausweis vorgesehen, die 100 Euro nicht überschreiten darf. Das bedeutet für viele Elternhäuser eine erhebliche Entlastung. Die Kosten für eine mittlere Jahreskarte betragen bislang zwischen 500 und 600 Euro, in manchen Kreisen deutlich weniger, in anderen jedoch bis zu 1000 Euro. Die Eigenbeteiligung ist notwendig, um sicherzustellen, dass nur die Kosten erstattet werden, die auch tatsächlich entstehen. Andernfalls könnten viele Schülerinnen und Schüler vorsorglich eine Fahrkarte zum Null-Tarif beantragen, auch wenn sie diese nicht oder nicht regelmäßig nutzten, sondern z.B. in individuellen Fahrgemeinschaften die Schule erreichen, wie es häufig der Fall ist. Dies würde es den Kreisen erheblich erschweren, einen bedarfs- und kostengerechten Einsatz von Verkehrsmitteln zu planen. Zudem sollen Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, auch keine Förderung erfahren. Nach den gegenwärtigen Schätzungen müssen zur Kostenentlastung bei der Schülerbeförderung unter diesen Voraussetzungen ab 2010 jährlich ca. 6,5 Mio. Euro Landesmittel zusätzlich bereit gestellt werden. Ohne Eigenbeteiligung und damit bei hundertprozentiger Inanspruchnahme der Förderung wäre mit Kosten von ca. 12 Mio. Euro zu rechnen, die aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden müssten. Genauere Prognosen sind allerdings nur begrenzt möglich. Zum Beispiel ist in den nächsten Jahren eine Abnahme der Zahl der Berufsschüler vorhersehbar. Real hängt deren Zahl auch von der Entwicklung des Ausbildungsmarktes ab. Die Einbringung der Gesetzesänderung in den Landtag ist für Mai geplant. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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