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Magdeburg, den 20.04.2009

Landeskriminalamt durchsucht Wohnungen und Geschäftsräume von Mitarbeitern der Firmen PPV, IPE und Monumentum Marketing GmbH

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/09 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/09 Magdeburg, den 21. April 2009 Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Halle und des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt Landeskriminalamt durchsucht Wohnungen und Geschäftsräume von Mitarbeitern der Firmen PPV, IPE und Monumentum Marketing GmbH Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Thüringen, Brandenburg und Hamburg; über 90 Polizeibeamte im Einsatz; Unterschrift mit böser Überraschung ¿ Ermittlungsbehörden warnen vor dubiosen Geschäftspraktiken der PPV und des IPE Am heutigen Tag durchsuchten auf Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) über 90 Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) und der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt sowie von Polizeidienststellen aus Sachsen, Berlin, Thüringen, Brandenburg und Hamburg Wohnungen und Geschäftsräume von führenden Mitarbeitern der Firmen Produkt-Promotion und Vertrieb (PPV), Institut für Persönlichkeitsentwicklung (IPE ) und Monumentum-Marketing GmbH. Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen konnten diverse Beweismittel, wie z. B. Firmenunterlagen der PPV, Computer, Datenträger etc. sowie Bargeld und Sachwerte in beträchtlicher Höhe beschlagnahmt werden. Hintergrund dieser Durchsuchungsaktion ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wegen des Verdachts der ¿Progressiven Kundenwerbung¿ gem. § 16 II UWG - dem ¿Gesetz über den Unlauteren Wettbewerb¿ - oder besser bekannt als ¿Betreiben eines Schneeballsystems¿. Dazu werden in der Regel über Annoncen in lokalen und regionalen Anzeigenblättern Interessenten für Fahrtätigkeiten an Wochenenden angeworben. Bei den sehr professionell vorbereiteten und durch­geführten Präsentationsveranstaltungen werden die zu werbenden Interessenten in einer zum Teil euphorisch anmutenden Atmosphäre zur Mitarbeit in der Firma PPV bewegt. Ihnen wird suggeriert, mit bzw. über den Vertrieb von z.B. Wellnessprodukten zu Reichtum zu kommen. Mit der Unterschrift unter den Mitarbeitervertrag ist auch zwingend die Buchung eines so genannten ¿persönlichkeitsfördernden Seminars¿ der Firma IPE ¿ Institut zur Persönlichkeitsentwicklung - verbunden. Für dieses Seminar müssen die ¿neuen Mitarbeiter¿ 4.150,- ¿ sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 150,- ¿ zahlen. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass sich das Hauptgeschäftsfeld dieser Unternehmen (PPV und IPE) im Wesentlichen darauf beschränkt, immer wieder neue Mitarbeiter zu gewinnen und die damit verbundene Zahlung von 4.150 ¿ für das ¿persönlichkeitsfördernde Seminar¿ zu erreichen. Der Vertrieb von in den Präsentationsveranstaltungen dargestellten Produkten hat in der Realität nur geringen Anteil an der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Die Ermittlungen dauern an! In diesem Zusammenhang warnen die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) und das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt vor den dubiosen Geschäftspraktiken solcher oder ähnlicher Firmen. Hintergrundinformation: Das LKA Sachsen-Anhalt ermittelt seit dem Umzug von PPV im Jahr 2006 von Leipzig nach Sachsen-Anhalt gegen die Verantwortlichen von PPV. Gegen die führenden Verantwortlichen von PPV und IPE wurde seit Herbst 2007 in einem anderen Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig wegen des Verdachts der progressiven Kundenwerbung verhandelt. Ende März 2009 verurteilte das Landgericht Leipzig die Geschäftsführerin zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung. Vier ihrer Mitarbeiter erhielten ebenfalls Haftstrafen ohne Bewährung zwischen acht und 16 Monaten, drei weitere Haftstrafen zwischen neun und 13 Monaten mit Bewährung. Ein Angeklagter muss eine Geldstrafe zahlen. Das Schneeballprinzip ist nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb strafbar - die Höchststrafe liegt bei zwei Jahren. Offenbar unbeeindruckt von dem Leipziger Urteil setzen die PPV Verantwortlichen ihre kriminellen Aktivitäten weiter fort. Aus dem ¿Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb¿: §16 (2) - Progressive Kundenwerbung ¿Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.¿ Anlage: Info-Flyer ¿Schneeballsysteme und Pyramidensysteme¿ des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (PDF-Datei, Größe 2MB) Weitere kompetente, kostenlose und neutrale Informationen erhalten Sie bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder im Internet unter: https://www.polizei-beratung.de  . 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