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Magdeburg, den 20.04.2009

Neues Finanzausgleichsgesetz bietet Chance für gerechtere Mittelverteilung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 183/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 183/09 Magdeburg, den 21. April 2009 Neues Finanzausgleichsgesetz bietet Chance für gerechtere Mittelverteilung Das Kabinett hat heute den Entwurf eines neuen Finanzausgleichsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Der heute behandelte Gesetzentwurf stellt den Finanzausgleich ¿ in Abkehr von der bisherigen Berechnung der Finanzausgleichsmasse über die Festsetzung einer Verbundquote ¿ auf eine aufgabenbezogene und am Bedarf ausgerichtete Ermittlung der Finanzausgleichsmasse um. Das heißt auch, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise künftig aufgabenbezogen finanziert werden. Er verfolgt insbesondere das Ziel, im Wege eines transparenten Verfahrens die Höhe der für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Finanzausstattung zu ermitteln. Nun haben u. a. die Spitzenverbände die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen einzubringen.¿ Die zweite Kabinettsbehandlung ist für Anfang Juni 2009 vorgesehen. Hintergrund: Die Regierungsparteien hatten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 1995 vor dem Hintergrund neuerer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung zu überprüfen und zu überarbeiten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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