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Magdeburg, den 26.04.2009

Innenminister Holger Hövelmann beruft neue Mitglieder der Härtefallkommission

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 114/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 114/09 Magdeburg, den 27. April 2009 Innenminister Holger Hövelmann beruft neue Mitglieder der Härtefallkommission Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat heute in Magdeburg die neuen Mitglieder der Härtefallkommission berufen. Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich berufen werden und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen. Als Mitglieder wurden ¿ teilweise erneut ¿ berufen: Mitglied : auf Vorschlag von: Christiane von Wagner Landkreistag Wolfgang Horn Städte- und Gemeindebund Werner Täger Liga der Freien Wohlfahrtspflege Antje Arndt Flüchtlingsrat Monika Schwenke Katholische Kirche Propst i. R. Matthias Sens Evangelische Kirchen Susi Möbbeck Ministerium für Gesundheit und Soziales Christa Dieckmann Ministerium des Innern Im Anschluss an die Berufung wählte die Härtefallkommission bei ihrer konstituierenden Sitzung Monika Schwenke erneut zur Vorsitzenden und Christiane von Wagner zur Stellvertreterin. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Die Kommission ist ein wichtiges Instrument, mit dem in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein legaler Aufenthalt gewährt werden kann. Unser Beschluss als Landesregierung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2009 befristete Härtefallkommission zur Dauereinrichtung zu machen, war deshalb eine gute Entscheidung für eine humane Anwendung des Ausländerrechts.¿ Die Härtefallkommission wird im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig. Betroffene müssen sich mit ihrem Anliegen an ein Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen über Härtefallersuchen mit Zweidrittelmehrheit. Auf Grund eines sogenannten ¿Härtefallersuchens¿ der Kommission kann das Innenministerium anordnen, eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern ¿ abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen ¿ aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit 2005 hat die Härtefallkommission in 35 Sitzungen über 88 Anträge entschieden. In 31 Fällen stellte sie dringende humanitäre Gründe fest, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigten und beschloss ein Härtefallersuchen. In 30 Fällen entsprach das Ministerium des Innern den Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen an. Von diesen Anordnungen waren 117 Personen, davon 58 minderjährige Kinder, betroffen. Minister Hövelmann ist bislang allen Vorschlägen der Kommission gefolgt. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf http://www.mi.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort ¿Härtefallkommission¿ . Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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