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Magdeburg, den 27.04.2009

Blocken von Handyverbindungen in Gefängnissen / Landesregierung stimmt Gesetzentwurf zu

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/09 Magdeburg, den 28. April 2009 Blocken von Handyverbindungen in Gefängnissen / Landesregierung stimmt Gesetzentwurf zu Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag einen Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, mit dem der Mobilfunkverkehr von Gefangenen verhindert werden soll. ¿Wir wollen es mit dem Gesetz künftig ermöglichen, die mobile Kommunikation von Häftlingen technisch zu verhindern und zu unterdrücken¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb in Magdeburg. Mobilfunkgespräche von Gefangenen stellten eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten und auch für Zeugen in Gerichtsverfahren dar. ¿Obwohl unseren Gefangenen im geschlossenen Vollzug das Telefonieren mit dem Handy verboten ist, finden wir bei Kontrollen immer wieder Telefone, die in die Anstalten eingeschleust wurden¿, sagte Kolb. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in den Gefängnissen technische Geräte installiert werden können, die Handys finden und Frequenzen des Mobilfunks innerhalb der Justizvollzugsanstalten stören und unterbinden. Als erstes Gefängnis soll voraussichtlich die Justizvollzugsanstalt Burg mit den technischen Geräten zum Blocken von Handyverbindungen ausgestattet werden. Hier sitzen Häftlinge ein, die zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Im Januar hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Anhörung freigegeben. Neben dem Landesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Harald von Bose, hatten sich unter anderem auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) sowie die Bundesnetzagentur sich zum Gesetzentwurf geäußert. ¿Wir haben die Anregung der Bundesnetzagentur gern aufgegriffen, nicht nur unerlaubten Mobilfunk in den Gefängnissen zu verhindern¿, sagte Kolb. ¿Um das Gesetz zukunftssicher zu gestalten, soll künftig jegliche unerlaubte Telekommunikation in unseren Justizvollzugsanstalten verhindert werden können.¿ Damit werde vermieden, dass das Gesetz wegen neuer technischer Entwicklungen der Kommunikationstechnik später immer wieder angepasst werden müsse. Der Gesetzentwurf wird  jetzt in den Landtag eingebracht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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