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Magdeburg, den 27.04.2009

Finanzminister Jens Bullerjahn: Mittel aus dem Konjunkturpaket II stehen zur Verfügung; Nachtragshaushaltsgesetz 2009 heute in Kraft

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 015/09 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 015/09 Magdeburg, den 28. April 2009 Finanzminister Jens Bullerjahn: Mittel aus dem Konjunkturpaket II stehen zur Verfügung; Nachtragshaushaltsgesetz 2009 heute in Kraft Mit seiner Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist mit dem heutigen Tag das Nachtragshaushaltsgesetz 2009 in Kraft getreten. ¿Zusammen mit den Mitteln des Konjunkturpakets II¿, so Finanzminister Jens Bullerjahn, ¿steht in diesem Jahre damit eine Gesamtinvestitionssumme von 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Bullerjahn erläuterte dazu: ¿Das Land hat mit dem Nachtragshaushalt 2009 auf aktuelle Entwicklungen in diesem Jahr reagiert. Berücksichtigt wurden insbesondere die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes und geringere Steuereinnahmen aufgrund der Wirtschaft- und Finanzkrise. Trotz der hieraus dem Land erwachsenden finanziellen Belastungen ist es gelungen, auch im Nachtragshaushalt ohne neue Schulden auszukommen.¿ Der Minister appellierte an die Bürgermeister, jetzt schnell zu handeln. Bei allen Vorberatungen seien die Vertreter der kommunalen Familie mit am Tisch gewesen und hätten mitbestimmen können. ¿Jetzt ist das Gesetz sind in Kraft, der Runderlass verkündet, das Geld ist da. Finanzminister Bullerjahn wies darauf hin, dass für diejenigen, die Förderanträge stellen wollen, insbesondere Kommunen und freie Träger, ein eigener ¿Leitfaden¿ erstellt worden ist. Dieser ¿Leitfaden¿ enthält grundlegende Ausführungen zum Zukunftsinvestitionsgesetz und beschreibt, was gefördert werden kann und was nicht. Vor allem aber zeige der ¿Leitfaden¿, so Bullerjahn weiter, die Antragswege für die einzelnen Förderbereiche auf und benennt Ansprechpartner. Der Leitfaden kann unter www.konjunkturpaket2.sachsen-anhalt.de aufgerufen werden. Er wird ständig aktualisiert. Unabhängig davon ist auch eine gedruckte Fassung in Vorbereitung. Zum Hintergrund: Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz stehen im Land Sachsen-Anhalt rund 475 Mio. ¿ einschließlich der Anteile von Land und Kommunen für zusätzliche zukunftsfähige Investitionen bereit. In den Nachtragshaushalt 2009 wurden 225,5 Mio. ¿ als Baransatz eingestellt. Neben den ¿durchlaufenden¿ Bundesmitteln ist hier der vom Land zu erbringende Anteil von 40 Mio. ¿ enthalten. Mit dem noch hinzu kommenden Finanzierungsanteil der Kommunen steht damit rund die Hälfte des Gesamtvolumens im Jahr 2009 zur Verfügung. Darüber hinaus ist Vorsorge getroffen, dass bei Bedarf auch mehr Mittel als im Haushalt vorgesehen ausgegeben werden können.¿ Die Landesregierung hatte bereits im Februar beschlossen, die erforderliche Kofinanzierung von 25 Prozent bei kommunalen und kommunalbezogenen Investitionen zur Hälfte zu übernehmen, so dass kommunale Investitionen mit 87,5 Prozent von Bund und Land gefördert werden. Die Kommunen erhalten nach Einwohnerzahl eine allgemeine Investitionspauschale von 50 Mio. ¿. Diese kann innerhalb der rechtlich zulässigen Förderbereiche frei verwendet werden. Die Mittel stehen 2009 komplett zur Verfügung. Damit will die Landesregierung einen schnellen Mittelabfluss ermöglichen und einen baldigen Konjunkturimpuls setzen. Die Pauschalmittel können von den Kommunen für die vom Bundesgesetz vorgegeben Bereiche nach eigener Prioritätensetzung eingesetzt werden. Mit einem Impulsprogramm wird den Kommunen für 2009 vom Kultusministerium ein Verfügungsrahmen von 60 Mio. ¿ pauschal für die Modernisierung und Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellt. Die Pauschale wird nach der Schülerzahl auf die Schulträger verteilt. Mit der pauschalen Zuweisung ist gewährleistet, dass Investitionen insbesondere in die energetische Sanierung kurzfristig in Angriff genommen und schon in den Sommerferien realisiert werden können. Ebenfalls im Rahmen des Impulsprogramms werden in diesem Jahr 20 Mio. ¿ für die Modernisierung von Kindertagesstätten vom Ministerium für Gesundheit und Soziales projekt- und trägerbezogen bewilligt. Impressum: Ministerium der Finanzen Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

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