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Magdeburg, den 27.04.2009

Kabinett bestätigt Gesetzentwurf für neues Abfallrecht / Wernicke: Abfallrechtliche Überwachung soll verbessert werden

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 201/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 201/09 Magdeburg, den 28. April 2009 Kabinett bestätigt Gesetzentwurf für neues Abfallrecht / Wernicke: Abfallrechtliche Überwachung soll verbessert werden Die Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt soll transparenter werden. Dazu legte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute im Kabinett den Entwurf für ein neues Abfallgesetz und neue Rechtsgrundlagen für die abfallrechtliche Zuständigkeitsverordnung und Allgemeinen Gebührenordnung vor. Der Gesetzentwurf soll nunmehr dem Landtag zugeleitet werden. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke informierte das Kabinett über die Ergebnisse der Anhörung: ¿Der Gesetzentwurf kann unverändert eingebracht werden.¿ Mit der Überarbeitung des Abfallrechts soll auf veränderte Rahmenbedingungen und auf Praxis- und Vollzugserfahrungen in Sachsen-Anhalt reagiert werden. Es würden damit zugleich Rechtsgrundlagen geschaffen, um Kosten für die Genehmigungs- und Überwachungsmaßnahmen erheben zu können, so die Ministerin. Im Anhörungsverfahren sei zwar die Veröffentlichung der Abfallentsorgungskosten in der Abfallbilanz moniert worden. Es werde befürchtet, dass der Wirtschaft Zusatzkosten entstünden. Doch verpflichte das Transparenzgebot der Europäischen Union sowieso zur Datenerhebung. Wernicke: ¿Ziel ist es, die abfallrechtliche Überwachung der Anlagen und der Stoffströme zu verbessern.¿ Die Festlegung der Vollzugsverantwortung der Kommunen für die Durchsetzung ihrer Satzungen gehe nicht über das hinaus, was in den Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Anschluss- und Benutzungszwang ohnehin festgelegtsei, so die Ministerin. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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