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Halle (Saale), den 27.04.2009

(LSG LSA) Keine Rentenzeiten für Familienangehörige bei LPG-Mitgliedschaft

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/09 Halle, 24. Februar 2009 (LSG LSA) Keine Rentenzeiten für Familienangehörige bei LPG-Mitgliedschaft Wer die Zahlung von Rentenbeiträgen behauptet, muss diese nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Für die Behauptung einer Klägerin, ihr Vater habe für ihre Tätigkeit im elterlichen Bauernhof Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt, existierten kein SV-Ausweis oder Steuerunterlagen. Die Richter haben dies auch nicht als glaubhaft angesehen. In den 60er Jahren unterlag nur die ständige Mitarbeit nach Vollendung des 21. Lebensjahres bei einer Hofgröße über 20 ha der Sozialversicherungspflicht. Dies galt auch, wenn der Familien-vorstand Mitglied einer LPG war und die zur Allgemeinnutzung der Familie bestimmte Fläche in seinem Eigentum blieb. Die Klägerin selbst sei kein versicherungspflichtiges LPG-Mitglied gewesen, sondern nur ihr Vater. Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2008, L 3 R 585/06, rechtskräftig. Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.lsa-net.de

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