(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und Informationsrechte des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/09 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/09 Magdeburg, den 28. April 2009 (OVG LSA) Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und Informationsrechte des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 17. April 2009 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 3. April 2008 zum Umfang der Besuchsrechte der vom Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt gebildeten Besuchskommissionen bestätigt. Die Antragstellerin, welche Trägerin eines Alten- und Pflegeheimes ist, hatte beim Verwaltungsgericht Halle beantragt, dass bis zu einer Entscheidung in dem noch beim Verwaltungsgericht Halle anhängigen Klageverfahren es dem Ausschuss bzw. dem vom Ausschuss gebildeten Besuchskommissionen zum einen untersagt wird, die Alten- und Pflegeeinrichtung der Antragstellerin zu besuchen und zum anderen eine Stellungnahme hinsichtlich eines bereits im Jahr 2007 durchgeführten Besuches in einem Bericht an den Landtag zu veröffentlichen. Das Verwaltungsgericht hatte diesem Antrag stattgegeben. Hiergegen hatte der Ausschuss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben, welche zurückgewiesen wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat sich im Wesentlichen der Begründung des Verwaltungsgerichts Halle angeschlossen und ausgeführt, dass sich das Besuchsrecht der Besuchskommissionen nur auf solche Einrichtungen erstreckt, die (unmittelbar) der psychiatrischen Krankenversorgung dienen. Hierzu zählen Alten- und Pflegeheime in aller Regel nicht (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Halle: 1 B 31/08 HAL, Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts: 3 M 433/08) Zum Hintergrund: Die Entscheidung ist für eine Vielzahl von Alten- und Pflegeheimen im Land Sachsen-Anhalt von Bedeutung. Im dem Rechtsstreit war die Frage aufgeworfen worden, ob ¿normale¿ Alten- und Pflegeheime neben der Überwachung durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen noch einer weiteren Kontrolle durch die Besuchskommissionen des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung unterliegen. Dies haben die Gerichte verneint. Eine Darstellung der Aufgaben des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und dessen Zusammensetzung sowie Berichte über die bisherige Tätigkeit sind im Internet unter www.psychiatrieausschuss.sachsen-anhalt.de veröffentlicht. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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