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Magdeburg, den 06.05.2009

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des mehrfachen Totschlags eingeleitet

Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 036/09 Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 036/09 Magdeburg, den 7. Mai 2009 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des mehrfachen Totschlags eingeleitet In der am heutigen Nachmittag durchgeführten gemeinsamen Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Stendal und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord wurden durch die ermittelnden Dienststellen Aussagen zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlages in mehreren Fällen getroffen. Im Februar dieses Jahres informierte der Geschäftsführer des Altmark-Klinikums Gardelegen GmbH die Staatsanwaltschaft Stendal, dass auf der dortigen Intensivstation im Jahr 2008 eine überproportionale Anzahl von Todesfällen festgestellt wurde. Auffallend sei gewesen, dass eine seit vielen Jahren dort tätige Krankenschwester in einer Mehrzahl der Todesfälle im Dienst gewesen war und somit der Verdacht bestand, dass diese ¿aktive Sterbehilfe¿ geleistet haben könnte. Die Staatsanwaltschaft Stendal leitete daraufhin ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein und beauftragte die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord mit der Aufnahme der kriminalpolizeilichen Ermittlungen unter Bildung einer  Ermittlungsgruppe (EG) ¿Klinik¿. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kann Folgendes konstatiert werden: Die im Tatverdacht stehende Krankenschwester hatte demnach im Jahr 2007 Dienst bei 42 von insgesamt 93 Todesfällen; im Jahr 2008 bei mehr als 50 % von insgesamt 121 Todesfällen und im laufenden Kalenderjahr 16 von insgesamt 24 Todesfällen. Nach Bekanntwerden der Auffälligkeiten wurde die Tatverdächtige von der Klinikleitung zunächst vom Dienst freigestellt und in der Folge in der Verwaltung eingesetzt, wobei ihr der Dienst am Patienten untersagt wurde. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stendal wurden die Krankenakten beschlagnahmt. Des Weiteren wurden in einem ersten Schritt 67 Krankenakten mit einem entsprechenden Gutachterauftrag an die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) übersandt. In einem jetzt vorliegenden Gutachten wird seitens der Rechtsmedizin in 15 Fällen eine Exhumierung und Obduktion angeregt, weil anhand der Krankenakten nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Todeseintritt auf eine nichtnatürliche Ursache zurückzuführen ist und somit eine strafbare Handlung vorliegen könnte. Bei diesen 15 Fällen wurden 11 Verstorbene bereits einer Feuerbestattung zugeführt, so dass eine Exhumierung ausgeschlossen ist. Für die verbleibenden vier Fälle wird die Exhumierung und Obduktion derzeit beim Amtsgericht Stendal beantragt. Auch die Krankenunterlagen der Verstorbenen aus dem Jahre 2009 liegen der Rechtsmedizin der MHH bereits vor. Ob und ggf. in wie vielen Fällen eine Exhumierung angeregt wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Wenn das Ergebnis der Untersuchung vorliegt, wird entschieden werden, ob auch die Todesfälle aus dem Jahr 2007 untersucht werden. Den ermittelnden Behörden ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die signifikant hohe Zahl an Todesfällen während der Dienstzeit einer Krankenschwester einen Anfangsverdacht begründet. Ob und in wieweit die Obduktionsergebnisse zur Verdichtung des Tatverdachts führen werden, kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Die EG ¿Klinik¿ hat eine Bürgerhotline eingerichtet, an welche potentiell betroffene Angehörige in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Nachfragen richten können. Die Hotlinenummer lautet:          03931/ 685 333 Weitere Presseauskünfte erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Stendal.(ng) Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

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