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Magdeburg, den 06.05.2009

Landtagsdebatte zur Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetz

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/09 Magdeburg, den 7. Mai 2009 Landtagsdebatte zur Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetz Innenminister Hövelmann: Maßgabe des Verfassungsgerichts wird Rechnung getragen In der heutigen Landtagssitzung erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für eine Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes: ¿Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes an das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008, und zwar das Beschlussverfahren der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg betreffend. Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil über die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zielitz, die sich wegen ihrer gesetzlichen Zuordnung zum Stadt-Umland-Verband Magdeburg in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sah, festgestellt: Ein gesetzlicher Zusammenschluss der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg mit den in ihrem Umland liegenden Gemeinden zu Stadt-Umland-Verbänden und die Übertragung der Flächennutzungsplanung auf diese Verbände sind mit der Landesverfassung vereinbar. Die Verbandsbildung durch Gesetz verletzt kommunales Selbstverwaltungsrecht nicht, da sie durch überörtliche Interessen an der Stärkung der Oberzentren und an der Lösung der Stadt-Umland-Probleme gerechtfertigt ist. Das Verfassungsgericht sieht auch die gesetzlich geregelte Gewichtung der Stimmen der dem Verband angehörenden Städte und Gemeinden in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Einwohnerstärke als mit der Landesverfassung vereinbar an. Verfassungsgemäß ist ebenso die Begrenzung des Stimmgewichts der kreisfreien Städte auf 50 Prozent der anwesenden Vertreter in der Verbandsversammlung. Nach Ansicht des Landesverfassungsgerichts ist es mit der Landesverfassung indes nicht vereinbar, dass kreisfreie Städte allein durch Hinzugewinnung lediglich der Stimmen einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen in der Verbandsversammlung herbeiführen können. Mit vorliegendem Gesetzentwurf wird deshalb eine neue Regelung zum Beschlussverfahren in der Verbandsversammlung in das Gesetz aufgenommen. Soweit gesetzlich keine besonderen Mehrheiten vorgeschrieben, gilt künftig ein erhöhtes Mehrheitserfordernis für Beschlüsse der Stadt-Umland-Verbände: eine Kombination aus einem Quorum von mindestens 60 Prozent der Stimmen aller anwesenden Vertreter der Mitgliedsgemeinden und einer Mindestzahl von drei Mitgliedsgemeinden, die den Beschluss tragen. Damit wird die vom Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Oktober 2008 aufgezeigte Möglichkeit aufgegriffen, wie eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Stimmenverhältnisse erreichbar wäre. Aus der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände, der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg sowie der den Stadt-Umland-Verbänden als Mitglieder angehörenden Städte und Gemeinden haben wir Anregungen aufgegriffen, im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit den Gesetzentwurf zu ergänzen, insbesondere durch eine ausdrückliche Klarstellung, dass bei Zusammenschlüssen von verbandsangehörigen und verbandsfremden Gemeinden nicht das gesamte Gebiet der neuen Einheitsgemeinde für die Bemessung der Stimmen in der Verbandsversammlung maßgebend ist, sondern allein das Gebiet des bisherigen Verbandsmitglieds. Diese Rechtsnachfolge entspricht allgemeinem Zweckverbandsrecht. Außerdem wird die Bestandskraft von Beschlüssen klargestellt, die vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Stimmenregelung gefasst worden waren. Nicht gefolgt wurde den in unterschiedliche Richtungen weisenden Forderungen der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg sowie der Umlandgemeinden auf Änderung der Mehrheitserfordernisse. So hatten die kreisfreien Städte, um die Handlungsfähigkeit des Stadt-Umland-Verbandes nicht zu erschweren, eine Herabsetzung des Mehrheitserfordernisses gewollt, während Umlandgemeinden höhere Anforderungen an die Mehrheiten stellen, da ihrer Ansicht nach eine Dominanz der kreisfreien Stadt im Stadt-Umland-Verband weiterhin bestehe.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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