(LG MD) Landgericht untersagt Magdeburger Kreisvorsitzenden der NPD den Stadtrat Sören Herbst als "Oberhetzer" zu bezeichnen
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 024/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 024/09 Magdeburg, den 8. Mai 2009 (LG MD) Landgericht untersagt Magdeburger Kreisvorsitzenden der NPD den Stadtrat Sören Herbst als "Oberhetzer" zu bezeichnen Vor wenigen Tagen erließ die 9. Zivilkammer auf Antrag des Magdeburger Bündnis90/Die Grünen Politikers Sören Herbst (Antragsteller) ohne mündliche Verhandlung in einem Eil-Verfahren eine einstweilige Verfügung gegen den Magdeburger Kreisvorsitzenden der NPD Matthias G (Antragsgegner). Diesem wurde gerichtlich untersagt, a) den Antragsteller als "Oberhetzer" zu bezeichnen, b) wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, dem Antragsteller seien "selbst Menschenleben egal", wenn es um den Erhalt von Posten und Pfründen gehe. Wegen einer jeden Zuwiderhandlung drohte das Gericht ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von ¿ 250.000,- und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten an. Der Antragsteller hatte glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner am 17.04.2009 als verantwortlich im Sinne des Presserechts für das Mitteilungsblatt des NPD-Kreisverbandes, den sog. "Magdeburger Stadtspiegel¿, in der Internetausgabe entsprechende Äußerungen zum Nachteil des Antragsteller erschienen. Das Gericht hat festgestellt, dass die untersagten Äußerungen ehrverletzend sind und daher nicht mehr vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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