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Magdeburg, den 08.05.2009

Ministerpräsident Böhmer: Grundgesetz ist ein erfolgreicher deutscher Exportschlager

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 248/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 248/09 Magdeburg, den 9. Mai 2009 Ministerpräsident Böhmer: Grundgesetz ist ein erfolgreicher deutscher Exportschlager Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer würdigt das Grundgesetz als ¿die freiheitlichste Verfassung in der deutschen Geschichte. Vieles an diesem Grundgesetz hat auch das Ausland beeindruckt. Nicht wenige mittel- und osteuropäische Staaten haben nach 1990 Anleihen beim deutschen Grundgesetz genommen. Das Grundgesetz ist zu einem erfolgreichen deutschen Exportschlager geworden.¿ In seiner wöchentlichen Videobotschaft hebt Böhmer vor allem den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes hervor. ¿Erstmals werden in einer deutschen Verfassung die Grundrechte gleich zu Beginn aufgezählt und wesentliche Teile wie die Menschenwürde und die Menschenrechte durch die so genannte Ewigkeitsklausel des Artikel 79, Absatz 3, vor jeder Änderung geschützt.¿ Böhmer erinnert auch an die Entscheidung der Volkskammer vom 23. August 1990, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 beizutreten. Das Grundgesetz ¿hatte sich aus Sicht der allermeisten Volkskammerabgeordneten als Grundlage der staatlichen Ordnung hervorragend bewährt und großes Vertrauen geschaffen.¿ So sei es konsequent und legitim gewesen, für den Beitritt gemäß Artikel 23 zu stimmen. Böhmer: ¿Auch im vereinigten Deutschland hat sich das Grundgesetz bewährt.¿ Die Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt. de abrufbar. Hintergrund Vor 60 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Am 23. August 1990 entschieden die Abgeordneten der Volkskammer der DDR mit deutlicher Mehrheit (294 Jastimmen gegen 62 Neinstimmen), dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 beizutreten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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