Präventionshinweise zur Betrugsmasche Skimming
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 086/09 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 086/09 Dessau, den 11. Mai 2009 Präventionshinweise zur Betrugsmasche Skimming Die ec-Karte gehört europaweit zu den beliebtesten Zahlungsmitteln. Bankkunden können damit einkaufen, Dienstleistungen bezahlen und weltweit an Automaten Bargeld abheben. Die Deutschen benutzen rund 92 Millionen ec-Karten. Doch dieses Zahlungssystem kann überlistet werden. Jährlich steigen die Betrugszahlen an. Eine Masche der Betrüger ist das sogenannte Skimming. Zunehmend sind auch Bürger von Sachsen-Anhalt durch Kreditkartenbetrug in Form des ¿Skimming¿ betroffen. Bei den jüngsten fünf im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost zur Anzeige gebrachten Fällen gab es beispielsweise ca. 300 Einzelgeschädigte. Aus diesem Grund möchten wir noch einmal auf diese besondere Form des Betruges hinweisen und entsprechende Verhaltenstipps geben. Was ist ¿Skimming¿? Mit dem englischen Wort ¿Skimming¿ (Abschöpfen) wird eine Betrugsmethode bezeichnet, bei der Kriminelle illegal die auf dem Magnetstreifen der EC-Karte bzw. Kreditkarte gespeicherten Daten sowie die dazugehörige PIN/Geheimzahl ausspähen und dann Duplikate dieser Karten anfertigen. Mit dem Duplikat und der PIN wird anschließend im Ausland Geld an Geldausgabeautomaten abgehoben. Da die Originalkarte im Besitz des Eigentümers verbleibt, bemerkt der Kontoinhaber den Angriff in der Regel erst mit Abholung der Kontoauszüge oder wenn die Bank nach Überziehung des Dispositionskredites oder durch andere Buchungsauffälligkeiten einschreitet. Ein typisches Angriffsmuster ist das gleichzeitige Ausspähen des Magnetstreifeninhalts der Kredit- oder EC-Karte mit Hilfe kleiner Lesegeräte zusammen mit der PIN an einem Geldautomaten. Alternativ werden auch Vorfälle berichtet, bei denen ein zusätzliches Lesegerät in den Türöffner der Filiale eingebaut wurde. Die Eingabe der Geheimzahl wird mit Minikameras entweder am Geldautomaten selbst oder aber im Raum versteckt gefilmt. Aber auch Tastenfeld-Attrappen, die auf das Original-Tastenfeld aufgebracht werden und die Tastenbetätigungen aufzeichnen, kommen zum Einsatz. Die erlangten Informationen einschließlich der dazu gehörigen Kartendaten werden häufig ins Ausland weitergeleitet, wo die Kartendaten dann auf Kartenrohlinge kopiert werden. Zusammen mit der PIN können die Betrüger dann kinderleicht an ausländischen Geldautomaten die Konten plündern. Im Zusammenhang mit den bei uns zur Anzeige gebrachten Fällen wurden die Abbuchungen beispielsweise in Rumänien, Großbritannien und Italien vorgenommen. Bei Kreditkarten verfahren die Täter ähnlich. Hier wird die Karte des Opfers z. B. beim Bezahlen in einem Restaurant neben dem regulären Kartenlesegerät noch durch ein zweites gezogen. Auch in Geschäften oder an Tankstellen ist man vor solchen Angriffen nicht sicher. Kredit- und EC-Karten-Terminals werden oft ohne Wissen des Ladeninhabers manipuliert. Von dem Angriff bemerken die Opfer gewöhnlich erstmal nichts. Der Schlag trifft die meisten erst Wochen später, wenn die Kriminellen mit den Kartenkopien die Konten leerräumen. Wie können Verbraucher sich schützen? Generell gilt: Den Automaten immer genau anschauen. Sobald zum Beispiel die Karte schlecht reingeht, die Tastatur wackelt oder Sonstiges auffällt, sofort Bankangestellte oder die Polizei informieren. Geben Sie niemals an einem Geldautomaten mehrfach Ihre Geheimzahl ein. Brechen Sie bei Verdacht auf eine Manipulation das Geldabheben am Automaten ab und melden Sie verdächtige Vorgänge der Polizei oder dem Kreditinstitut vor Ort. Vor Skimming schützen Bankkunden sich am besten, indem sie bei der PIN-Eingabe die Hand über das Ziffernblatt halten Darauf achten, dass die Türöffner nicht auffällig sind. Am besten benutzen Kunden, wenn sie mehrere Zahlungskarten haben, zum Öffnen der Tür und zum Geldabheben unterschiedliche Karten. An Türöffnern wird niemals die Eingabe der PIN-Nummer verlangt. Andernfalls handelt es sich um ein manipuliertes Gerät, das unverzüglich dem Kreditinstitut oder der Polizei gemeldet werden sollte. PIN und ec-Karte niemals zusammen aufbewahren. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und reklamieren Sie die nicht von Ihnen getätigten Umsätze bei Ihrem Kreditinstitut. Die durch Skimming entstandenen Schäden werden in der Regel zu 100% vom jeweiligen Kreditinstitut ersetzt. Geben Sie die Zahlungskarte nicht aus der Hand und überlassen Sie diese keinen Dritten. Bewahren Sie die Belege auf. Weiter Präventionstipps erhalten Sie bei den Präventionsteams Ihrer Polizeidienststelle oder unter www.polizei-beratung.de. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: (0340) 6000-204 Fax: (0340) 6000-300 Mail: presse.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de
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