: 30
Halle (Saale), den 13.05.2009

Ab 2013 können Hauseigentümer selbst Schornsteinfeger beauftragen ? Beratung mit Kommunen zur Umsetzung des neuen Schornsteinfegergesetzes gibt erste Orientierung

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 030/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 030/09 Halle (Saale), den 14. Mai 2009 Ab 2013 können Hauseigentümer selbst Schornsteinfeger beauftragen ¿ Beratung mit Kommunen zur Umsetzung des neuen Schornsteinfegergesetzes gibt erste Orientierung Eine erste Beratung zur Umsetzung des neuen Schornsteinfegergesetzes fand gestern im Landesverwaltungsamt statt. Vertreter der Kommunen und der Schornsteinfegerinnung legten gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt erste Schritte bei der Umsetzung des neuen Gesetzes fest. Bereits seit dem 29. November 2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens in Kraft. Damit wird das Schornsteinfegerwesen für den Europäischen Binnenmarkt geöffnet. Wichtigste Änderung für die Hauseigentümer, die allerdings erst ab 2013 in Kraft tritt: Das neue Recht trennt zwischen den hoheitlichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und den privatrechtlich-handwerklichen Schornsteinfegerarbeiten. Erstere nehmen von Staats wegen bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger war, die u. a. in einem Feuerstättenbescheid festlegen, wann und in welchen Abständen Schornsteinfegerarbeiten an den Feuerstätten vorzunehmen sind. Ihnen obliegt auch die Kontrolle der Festlegungen. Schon ab 2010 werden die Stellen der Bezirkschornsteinfegermeister öffentlich ausgeschrieben. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Mit der Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten kann der Eigentümer ab 2013 selbst einen zugelassenen deutschen Schornsteinhandwerksbetrieb seiner Wahl beauftragen. Bis dahin sind die Bezirksschornsteinfegermeister zuständig. Allerdings ist es auch jetzt schon möglich, die rein handwerklichen Arbeiten, nach Festlegung eines Bescheides durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, durch einen qualifizierten Anbieter aus dem Europäischen Binnenmarkt ausführen zu lassen. Die Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens und der damit verbundenen Ablösung des bisherigen Schornsteinfegergesetzes durch ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, war Hauptgegenstand einer großen Beratung, zu der der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes Peter Kuras am 13. Mai 2009 Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt eingeladen hatte. Mit dabei waren auch der Landesmeister der Schornsteinfegerinnung, Thomas Keindorf, und die Obermeister der drei sachsen-anhaltischen Schornsteinfegerinnungen sowie Vertreter der Handwerkskammer Halle und des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. ¿Wir befinden uns jetzt in einer Übergangsphase, in der das neue Recht bis 2013 schrittweise umzusetzen ist¿, erläuterte Kuras. ¿Die Umsetzung des neuen Rechtes bedarf der Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Verwaltung und Handwerk.¿ Es sei davon auszugehen, dass weitere Koordinierungsgespräche nötig seien, um den notwendigen Rahmen zur Umsetzung des neuen Rechtes zu schaffen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Impressum

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung