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Magdeburg, den 13.05.2009

Erhöhung der Tagessätze bei Geldstrafen geplant: Obergrenze soll auf 30.000 Euro steigen

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 033/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 033/09 Magdeburg, den 14. Mai 2009 Erhöhung der Tagessätze bei Geldstrafen geplant: Obergrenze soll auf 30.000 Euro steigen Magdeburg (MJ). Die Obergrenze von Tagessätzen bei Geldstrafen soll von 5.000 auf 30.000 Euro erhöht werden. Die Justizminister und Justizsenatoren der SPD von Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz werden in der Bundesratssitzung am morgigen Freitag für eine solche Änderung stimmen. Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb bezeichnete die geplante Anhebung des Höchstmaßes als guten Kompromiss. ¿Der Vorschlag weist den richtigen Weg und wird von uns mitgetragen¿, sagte Kolb am Donnerstag in Magdeburg. ¿Wir hätten uns allerdings gewünscht, die Obergrenze ganz wegfallen zu lassen.¿ Das System der Tagessätze für Geldstrafen wurde 1975 eingeführt und sieht seitdem in Paragraf 40 des Strafgesetzbuches als Obergrenze 10.000 Mark und nach der Einführung des Euro 5.000 Euro vor. ¿In den vergangenen drei Jahrzehnten haben sich jedoch alle Einkommen, auch die der Spitzenverdiener, stark erhöht¿, sagte Kolb. Mitte der siebziger Jahre seien Tageseinkünfte von seinerzeit mehr als 10.000 Mark die große Ausnahme gewesen und nur von 88 Menschen erzielt worden. Im Jahr 2003 wurde der Betrag schon von 719 Steuerpflichtigen erreicht. ¿Inzwischen häufen sich allerdings die Fälle, bei denen Gerichte bei der Verhängung von Geldstrafen an die geltende Obergrenze von 5.000 Euro stoßen¿, sagte Kolb. ¿Um alle Straftäter entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Verantwortung ziehen zu können, ist eine Anhebung der Obergrenze der Tagessätze zwingend erforderlich.¿ Als Geldstrafe können Summen verhängt werden, die mindestens fünf und höchstens 360 Tagessätzen entspricht. Dabei geht das Gericht von einem Nettoeinkommen des Angeklagten aus, dass der Täter an einem Tag hat. Die Mindesthöhe eines Tagessatzes liegt bei einem Euro. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung plant eine Erhöhung der Höchstsätze auf 20.000 Euro. Sachsen-Anhalt hatte sich neben anderen Bundesländern zunächst dafür eingesetzt, dass die Obergrenze vollständig wegfallen soll. ¿Wenn ein Spitzenverdiener mehr als 20.000 Euro am Tag verdient, sollte er eigentlich nicht durch eine künstliche Begrenzung seiner Einkünfte begünstigt werden¿, sagte Kolb. Während der Rechtsausschuss und das Plenum des Bundesrats diesem Vorschlag zustimmten, lehnte die Bundesregierung eine komplette Aufhebung der Obergrenze ab. Der Rechtsausschuss des Bundestags schlug anschließend vor, den Höchstsatz auf 30.000 Euro pro Tag anzuheben. ¿Damit können wir künftig auch Angeklagte, die über ein Jahresnettoeinkommen von bis zu 10,8 Millionen Euro verfügen, zu Geldstrafen verurteilen, die ihrem wirtschaftlichen Leistungsvermögen entsprechen¿, sagte Kolb. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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