Innenministerium führt Fachtagung zu Finanzermittlungen und Vermögenseinziehung durch
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 135/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 135/09 Magdeburg, den 19. Mai 2009 Innenministerium führt Fachtagung zu Finanzermittlungen und Vermögenseinziehung durch ¿Die Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten ist ein Schlüssel für die erfolgreiche Bekämpfung und Verhütung der organisierten Kriminalität.¿ Das erklärte der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD), heute zur Eröffnung der Fachtagung ¿Finanzermittlungen, Einziehung und Beschlagnahme von Vermögenswerten auf der europäischen Ebene¿ in der Fachhochschule Polizei in Aschersleben. In seinem Grußwort unterstrich der Staatssekretär, dass nationale Anstrengungen allein nicht ausreichen, um der grenzüberschreitenden Kriminalität ¿ insbesondere der organisierten Kriminalität ¿ wirksam zu begegnen. Erforderlich sei vielmehr, durch die Vereinfachung und Beschleunigung der internationalen Zusammenarbeit ¿den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten¿. Erben weiter: ¿Mit zunehmender Durchsetzung der legalen Wirtschaft mit Geldern illegaler Herkunft beginnt ein gefahrvoller Prozess, der den Einfluss der organisierten Kriminalität in bestimmten Branchen erhöht und zur Unterwanderung der legalen Wirtschaft führen kann, die dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis zur organisierten Kriminalität gerät.¿ Dass auch in Sachsen-Anhalt Vermögensermittlungen eine entscheidende Rolle bei der Kriminalitätsbekämpfung sowohl im nationalen als auch internationalen Kontext spielen, verdeutlichte der Vortrag eines Spezialisten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt. Europäische Rechtsakte und deren mitgliedstaatliche Umsetzung sowie die Zusammenarbeit auf der europäischen Ebene sind eine der Grundlagen für wirksame Vermögensermittlungen. Hierzu Klaus-Dieter Liebau, für die Polizei des Landes zuständiger Abteilungsleiter im Ministerium des Innern: ¿Wenn es um die Vermögensabschöpfung geht, dürfen wir nicht nur auf die Maßnahmen der EU blicken. Wir müssen vielmehr auch darauf schauen, welche Voraussetzungen wir in unserem Land geschaffen haben und wo wir ggf. organisatorische Verbesserungen vornehmen müssen.¿ Die Mitarbeiterzahlen für die Vermögensermittlung und ¿abschöpfung bliebe konstant. Nach wie vor ist es Ziel, mit Vermögensermittlungen einen Beitrag zur Tataufklärung zu leisten. Darüber hinaus ¿ und das ist eine weiteres wesentliches Ziel der Vermögensabschöpfung - soll Straftätern das aus den Taten erlangte Vermögen entzogen werden. Da Straftaten ¿ wie z.B. im Bereich des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ¿ vorfinanziert werden müssen, kann die Vermögensabschöpfung dazu beitragen, künftige Straftaten zu erschweren. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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