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Magdeburg, den 25.05.2009

Finanzminister lockert Haushaltssperre Finanzminister Jens Bullerjahn hat auf der heutigen Kabinettssitzung vorgeschlagen, in weiteren genau festgelegten Bereichen Ausnahmen von der Haushaltssperre zuzulassen. Dem hat das Kabinett zugestimmt.

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 284/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 284/09 Magdeburg, den 26. Mai 2009 Finanzminister lockert Haushaltssperre Finanzminister Jens Bullerjahn hat auf der heutigen Kabinettssitzung vorgeschlagen, in weiteren genau festgelegten Bereichen Ausnahmen von der Haushaltssperre zuzulassen. Dem hat das Kabinett zugestimmt. Danach sind Personalausgaben (Hauptgruppe 4) mit Ausnahme für Neueinstellungen aus den Einstellungskorridoren wieder frei. Dies gilt auch für Beförderungen. Über die Bewirtschaftung der Neueinstellungskorridore wird in den nächsten 4 Wochen entschieden. Die Nachausbildungsoffensive und die Neueinstellung von Lehrern zum 1. August 2009 aus dem Neueinstellungskorridor 2009 sind von der Sperre ausgenommen. Die Sachausgaben (Hauptgruppe 5) sind neben der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unter sinngemäßer Anwendung des Art. 94 der Landesverfassung Sachsen-Anhalt (vorläufige Haushaltsführung) frei. Die Ansätze für die Aus- und Fortbildung (Gruppierungsnummer 525) sind zur Hälfte, die Zinsausgaben (Gruppierungsnummer 575) vollständig von der Sperre ausgenommen. Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 6) dürfen außer zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen aus Leistungsgesetzen des Bundes und des Landes sowie aufgrund vertraglicher Verpflichtungen und rechtskräftiger Bescheide nicht in Anspruch genommen werden. Zuschüsse im Rahmen der institutionellen Förderung sind zu 90 % (je Förderfall) freigegeben. Die Bauausgaben (Hauptgruppe 7) werden bis zu 60 Prozent freigegeben. Investitionen/Investitionsfördermaßnahmen (Hauptgruppe 8) werden je Titel bis zu 60 Prozent freigegeben. Die EU-Mittel sind in allen Hauptgruppen einschließlich der erforderlichen Kofinanzierungsmittel freigegeben. Ausgaben, die aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (z.B. aus der Feuerschutzsteuer, Konzessionsabgabe) sind freigegeben, auch wenn die Einnahmen bereits in 2008 vereinnahmt worden sind.  Ausnahmen zu den budgetierten Einrichtungen (§ 17a LHO) sind im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden. Die Mittel des Konjunkturpakts II sind einschließlich der Kofinanzierung und der Verpflichtungsermächtigungen frei. Maßnahmen, die zwangsläufig zur Durchführung des Konjunkturprogramms II erforderlich sind (notwendige Begleit- oder Vorbereitungsmaßnahmen), sind ebenfalls freigegeben. Alle Verpflichtungsermächtigungen außerhalb des Konjunkturprogramms II bleiben bis auf weiteres gesperrt. Verpflichtungsermächtigungen, mit denen Drittmittel gebunden werden, werden bis zu 60 Prozent freigegeben. Die Ausgaben für das Landesverfassungsgericht (Kapitel 1111) sind von der Sperre ausgenommen. Finanzminister Bullerjahn: ¿Die gerade zurückliegende Steuerschätzung hat erhebliche Steuermindereinnahmen in diesem und in den kommenden Jahren vorhergesagt. Bundes- und Landesregierung versuchen, die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise abzufangen. Deshalb stützen wir einerseits durch das Konjunkturpaket II Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Anderseits müssen wir unsere Sparanstrengungen verschärfen. Mit der Mitte Mai verhängten Haushaltssperre unterziehen wir alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung einer nochmaligen, genauen Überprüfung. Unser Ziel bleibt dabei, in diesem Jahre den Haushalt ohne die Aufnahme neuer Schulden auszugleichen. Nach dem bisherigen Stand der Überprüfungen hat das Kabinett heute auf meinen Vorschlag hin eine Reihe von Ausnahmen bestimmt. Der entsprechende Erlass an die Verwaltung  wird noch heute unterschieben. Über weitere Freigaben wird nach Vorlage und Auswertung der Daten im Juni entschieden.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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