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Magdeburg, den 25.05.2009

Landesregierung will Hochschulpakt, Exzellenzinitiative sowie Pakt für Forschung und Innovation fortführen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/09 Magdeburg, den 26. Mai 2009 Landesregierung will Hochschulpakt, Exzellenzinitiative sowie Pakt für Forschung und Innovation fortführen Die Landesregierung hat heute der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die zweite Phase des Hochschulpaktes 2020 sowie der Fortführung der Bund-Länder-Exzellenzinitiative und des Paktes für Forschung und Innovation zugestimmt. ¿Damit ist auch in Sachsen-Anhalt die Voraussetzung für eine Weiterführung der drei großen Bund-Länder-Programme gegeben¿, sagte Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Verhandlungsführer der CDU-Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftlichen Kommission von Bund und Ländern (GWK). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder wollen die Vereinbarung am 4. Juni unterzeichnen. Von den insgesamt 3,6 Mrd. Euro aus den Bundesmitteln des Hochschulpaktes (Teil Lehre) fließen von 2011 bis 2015 etwa 350 Mio. Euro in die neuen Länder. Sachsen-Anhalt erhält für diesen Zeitraum rund 61,44 Mio. Euro. Die als Pauschale bewilligten Gelder müssen vom Land gegenfinanziert werden, indem trotz rückläufiger eigener Abiturientenzahlen die Zahl der Studienanfänger konstant gehalten und die Studienplätze attraktiv ausgestaltet werden. Schreiben sich nicht genügend Studierende ein, stehen diese Mittel nicht oder nur begrenzt zur Verfügung, was auch für die Kofinanzierung durch das Land gelte, so Minister Olbertz. Bei den Mitteln für den Pakt für Forschung und Innovation strebt Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des Budgets der außeruniversitären Forschungsinstitute um jährlich drei Prozent an, die - je nach Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz - gesteigert werden. Damit stünden insgesamt 11 Mrd. Euro für die Forschung außerhalb der Hochschulen zur Verfügung. Die Fortführung der Exzellenzinitiative von 2011 bis 2017 kostet insgesamt 2,72 Mrd. Euro. Das entspricht einem Aufwuchs von 30 Prozent, um auch neue Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aufnehmen zu können. Die Mittel sind vom Bund und dem jeweiligen Sitzland in einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent aufzubringen. Künftig sollen auch kleinere Forschungscluster förderfähig sein und Initiativen zur Stärkung der akademischen Lehre besonders berücksichtigt werden. ¿Die Sicherung der Ausbildungskapazität an den Hochschulen des Landes¿, so Kultusminister Olbertz, ¿ist ein entscheidender Beitrag zur Verringerung des Fachkräftemangels und stärkt die Hochschulen in ihrem Beitrag zur Entwicklung der Regionen. Zugleich wird auf die in den kommenden Jahren rapide steigende Studienplatznachfrage in Deutschland reagiert, die von den alten Ländern allein nicht beherrscht werden kann. Die Programme zur Forschungsförderung sind für die Entwicklung der Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalt von besonderer Bedeutung.¿ Auf Grund der in den neuen Ländern strukturell bedingten Defizite in der Industrieforschung sieht er die öffentlich finanzierte Forschung als den wichtigsten Entwicklungsmotor für Wachstum und Beschäftigung an. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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