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Dessau-Roßlau, den 26.05.2009

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau:

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 012/09 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 012/09 Dessau-Roßlau, den 11. Mai 2009 (LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau: 1. Das Urteil der 6. Strafkammer vom 17.04.2009 gegen einen 34-jährigen Mann aus Dessau sowie einen 24-jährigen Mann aus der Nähe von Zerbst wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen ist rechtskräftig. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten in den Nachtstunden des 01.08.2008 in der Parkanlage vor dem Hauptbahnhof Dessau einen 50-jährigen Obdachlosen aus Halle, der auf einer Bank übernachten wollte, ohne jeden Anlass angegriffen und derart massiv geschlagen und getreten haben, dass dieser mit stark blutenden Wunden im Gesicht zu Boden ging. Anschließend schlug der jüngere der Angeklagten einen neben der Bank aufgestellten metallenen Papierkorb mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf und den Rumpf des Geschädigten, bis dieser kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Ein Zeuge, der aus einiger Entfernung ihm verdächtig erscheinende Beobachtungen gemacht hatte, verständigte die Polizei, die die Angeklagten in unmittelbarer Tatortnähe festnehmen konnte. Das Opfer verstarb unmittelbar am Tatort an Herz- und Lungenquetschungen infolge der brachialen Gewalteinwirkung. Die Kammer hat gegen den 24-jährigen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und den 34-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt sowie ferner dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. 2. Im Schwurgerichtsverfahren gegen einen 41-jährigen, derzeit inhaftierten Mann aus Altenhagen bei Neubrandenburg sowie dessen 39-jährige Lebensgefährtin wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen bzw. Beihilfe dazu hat die 6. Strafkammer weitere Hauptverhandlungstermine für den 02.06., 04.06. sowie 05.06.2009, jeweils 09.00 Uhr anberaumt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 07.08. zum 08.08.2008 einem gemeinsamen Tatplan entsprechend mit einem Pkw zur Wohnung der geschiedenen Ehefrau des Angeklagten nach Bergwitz gefahren zu sein. Während die Lebensgefährtin auf einem nahegelegenen Parkplatz im Fahrzeug gewartet haben soll, soll der Angeklagte das spätere Opfer aufgefordert haben, aus der Wohnung zu treten. Dort soll es zu einem zunächst verbalen Streit zwischen beiden gekommen sein, in dessen Verlaufe der Angeklagte von seiner geschiedenen Ehefrau Geld gefordert haben soll. Weil diese sich der Forderung verweigerte, soll der Angeklagte sie in eine mit Wasser gefüllte Regentonne getaucht und bis zur Bewusstlosigkeit unter Wasser gedrückt haben. Anschließend soll er das Opfer in die Wohnung verbracht, Wasser in die Badewanne eingelassen, das Opfer entkleidet und schließlich in der Badwanne erneut untergetaucht haben, bis der Tod durch Ertrinken eintrat. Der Angeklagte hat sich bisher dahin eingelassen, er habe sich eines Angriffs seiner geschiedenen Ehefrau erwehrt und deshalb in Notwehr gehandelt. Die Mitangeklagte bestreitet jede Beteiligung an der Tat. 3. Vor der 8. Strafkammer beginnt am 22.05.2009 das Hauptverfahren gegen einen 23-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Zossen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Urkundenfälschung und schwerer Brandstiftung. Er soll gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter im März 2008 im Raum Elster und andernorts in mehrere Geschäftsräume eingebrochen sein und diverse Gegenstände entwendet haben, um auf diese Weise seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Unter anderem sollen die Täter in den Nachtstunden des 16.03.2008 in zwei Filialen einer Drogeriekette in Elster und Annaburg eingedrungen sein. In der Filiale in Annaburg soll der Angeklagte zur Verdeckung des Einbruchs ein Feuer gelegt haben, durch welches die Kasse sowie ein Teil des Mobiliars zerstört wurden. Das Diebesgut sollen die Täter mit einem kurz zuvor aus einer Kfz-Werkstatt in Blankenfelde-Mahlow entwendeten Pkw Opel abtransportiert haben, an dem sie gestohlene Kennzeichen montiert hatten. Der Angeklagte, der mehrfach einschlägig vorbestraft ist, hat im Ermittlungsverfahren einen Teil der Tatvorwürfe eingeräumt. Die Kammer hat Fortsetzungstermine für den 28.05. und 03.06.2009, jeweils 09.00 Uhr anberaumt. Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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