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Dessau-Roßlau, den 01.06.2009

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juni

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 014/09 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 014/09 Dessau-Roßlau, den 28. Mai 2009 (LG DE) Sitzungen in Strafsachen im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juni Im Monat Juni finden vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt: 1. In dem Verfahren hinsichtlich eines Mordes in Bergwitz (6 Ks 1/09) setzt die 6. Strafkammer das Verfahren wie folgt fort: 02.06.2009, 04.06.2009 und 05.06.2009, jeweils 9:00 Uhr. Es sind jeweils Zeugen geladen. Eine weitere Fortsetzung des Verfahrens steht im Raum. Neue Fortsetzungstermine sind jedoch noch nicht bestimmt. 2. Die 8. Strafkammer als große Strafkammer beginnt am 09.06.2009, 9:00 Uhr, ein Verfahren (AZ: 8 Kls 8/09) gegen einen 24-Jährigen, aus Porto Novo/Benin stammenden Mann, dem für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 26.11.2008 unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (Heroin, Haschisch, Kokain, Marihuana) in 756 Fällen in Dessau-Roßlau vorgeworfen wird, davon in 403 Fällen gegenüber Minderjährigen, die regelmäßige Abnehmer gewesen sein sollen. Der Angeklagte befindet sich derzeit in dieser Sache in Haft. Fortsetzungstermine sind für den 11.06.2009, 16.06.2009 und 25.09.2009, jeweils 9:00 Uhr, geplant. 3. Am 10.06.2009 findet ebenfalls vor der 8. Strafkammer ab 9:00 Uhr ein Berufungsverfahren (AZ: 8 Ns 46/09) gegen zwei 30- bzw. 28 Jahre alte Angeklagte statt, die sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau wenden. Den beiden vielfach, teilweise einschlägig Vorbestraften wird vorgeworfen, gemeinsam einen Mitgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau durch Kniffe in den Oberarm malträtiert zu haben. Das Amtsgericht hatte sie daher wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 ¿ verurteilt. Die 2. Strafkammer (AZ: 2 Ns 7/09 Schö) hat sich ab 9:00 Uhr mit der Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts Bitterfeld/Wolfen auseinander zu setzen. Durch Urteil vom 15.01.2009 war der 18-Jährige aus Langenhagen, grundsätzlich in Bitterfeld wohnende  Angeklagte, der sich zur Zeit wegen eines weiteren Tatvorwurfs in der Jugendanstalt Raßnitz befindet, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss und des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs in drei Fällen, davon in zwei Fällen tateinheitlich mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Ferner wurde eine Sperrfrist von einem Jahr und acht Monaten zur Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Der Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 01.03.2008 im Ortsteil Bitterfeld unbefugt und ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein einen Pkw benutzt und mit diesem auf einem Tankstellengelände einen Papierkorb umgefahren haben. Zwar soll er, nachdem er das Tankstellengelände zunächst verlassen hatte, zurück gekehrt sein, um die Angelegenheit mit einer Mitarbeiterin zu besprechen. Als er von dieser jedoch gehört habe, dass sie bereits die Polizei verständigt habe, habe er sich wieder entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Im Anschluss soll der Angeklagte in Wolfen unter Missachtung der Vorfahrt mit einem anderen Pkw kollidiert sein, wobei ein Sachschaden von 4.400 ¿ entstanden sein soll, und erneut den Unfallort verlassen haben. Unmittelbar danach soll er mit dem Pkw auf der Fahrt von Wolfen nach Bitterfeld in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen und in den Straßengraben geraten sein. Der Angeklagte soll unter Alkohol-, Medikamenten- und Betäubungsmitteleinfluss gestanden haben, was das Amtsgericht jedoch nicht strafmildern gewertet hat. Die Verhandlung soll am 22.06.2009 um 9:00 Uhr fortgesetzt werden. 4. Darüber hinaus verhandelt die 2. Strafkammer am 17.06.2009, 9:00 Uhr, ein weiteres Berufungsverfahren (2 Ns 39/08 Schö) gegen zwei aus Wolfen stammende Jugendliche und einen Wolfener Heranwachsenden u.a. wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten sollen am 04.04.2008 in Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, einen Freund gemeinschaftlich geschlagen und getreten sowie diesen durchsucht und ein Handy entwendet haben. Der Geschädigte soll eine Schädel- sowie Thoraxkontusion sowie multiple Schürfwunden erlitten haben. Darüber hinaus soll der 15-Jährige, vorbestrafte  Angeklagte am 29.10.2007 und 17.03.2008 zwei Ladendiebstähle begangen haben (Diebesgut: 1 Pall Mall im Wert von 12,95 ¿, 1 Waschmittel im Wert von 4,49 ¿). Seinem 17-jährigen, ebenfalls vorbestraften und derzeit in anderer Sache inhaftierten Halbbruder werden auch ein Ladendiebstahl am 22.02.2008 (Diebesgut: Parfüm und Wodka im Wert von 15,14 ¿), Beleidigung im Zusammenhang mit diesem Ladendiebstahl, zwei weitere Ladendiebstähle (Zigaretten und Schnaps) sowie zwei Sachbeschädigungen (eine Fensterscheibe, ein Werbeträger) vorgeworfen. Darüber hinaus sollen die beiden Brüder am 28.04.2008 um Mitternacht im Ortsteil Bitterfeld mehrfach und lautstark auf der Bismarckstraße ¿Sieg Heil¿ und ¿Heil Hitler¿ gerufen haben. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen ¿ Jugendschöffengericht ¿ hatte den 15-Jährigen Angeklagten unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Gegen den 17-Jährigen verhängte es unter Einbeziehung eines weiteren Urteils eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren. Der Heranwachsende wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Regine Förger stellv. Pressesprecherin Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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