(LG MD) Teures Parken - Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Freitag, den 5. Juni (Az. V ZR 144/08) über einen Fall aus Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 027/09 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 027/09 Magdeburg, den 4. Juni 2009 (LG MD) Teures Parken - Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Freitag, den 5. Juni (Az. V ZR 144/08) über einen Fall aus Magdeburg Anliegend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshof 107/09: ¿AG Magdeburg - 151 C 2968/07 - Entscheidung vom 31. Januar 2008 LG Magdeburg - 1 S 70/08 - Entscheidung vom 8. Juli 2008 Dem Beklagten gehört ein Grundstück, das als Parkplatz für einen Einkaufsmarkt genutzt wird. Auf diese Zweckbestimmung wird auf Schildern hingewiesen, ebenso darauf, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Am 20. April 2007 stellte der Kläger seinen PKW unbefugt auf dem Parkplatz ab. Zwischen 19.00 Uhr und 19.15 Uhr wurde sein Fahrzeug von einem Unternehmer abgeschleppt, der aufgrund Vertrages mit dem Beklagten beauftragt ist, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren und ¿ unter bestimmten Voraussetzungen ¿ widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Der Vertrag regelt auch die Höhe der Abschleppkosten. Der Kläger löste das Fahrzeug gegen Bezahlung der Abschleppkosten (150 ¿) aus und nimmt mit der vorliegenden Klage den Beklagten auf Erstattung der Kosten in Anspruch. Amts- und Landgericht haben die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, unter welchen Voraussetzung dem Besitzer bei unbefugt abgestellten Fahrzeugen ein Selbsthilferecht zusteht und ob er die Wahrnehmung der damit verbundenen Maßnahmen einem Abschleppunternehmen übertragen darf. ¿ Nähere Informationen zum Sachverhalt ergeben sich auch aus unserer Pressemitteilung 36/08. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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