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Magdeburg, den 07.06.2009

Gerichtlich angeordnete Betreuungen: 2008 fast 46.000 Behinderte und Kranke betreut

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 038/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 038/09 Magdeburg, den 8. Juni 2009 Gerichtlich angeordnete Betreuungen: 2008 fast 46.000 Behinderte und Kranke betreut Magdeburg (MJ). Die Zahl von gerichtlich angeordneten Betreuungen ist in Sachsen-Anhalt auch im vergangenen Jahr auf hohem Niveau geblieben. Im Jahr 2008 wurden für 45.937 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Krankheiten die Angelegenheiten geregelt. Das Land gab rund 27,7 Millionen Euro für Vergütungen der Vereins- und Berufsbetreuer aus. ¿Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, dass für sehr viele Menschen ein Betreuer bestellt werden muss und die Kosten für das Land eine hohe Summe darstellen¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb am Montag in Magdeburg. Seit 2002 erhöhte sich die Zahl der betreuten Frauen und Männer um ein Viertel, die Kosten für die Betreuervergütungen stiegen von 2002 bis 2008 sogar um drei Viertel. Im Vergleich zu 2007 ging die Zahl der Betreuungen nur leicht um 1,7 Prozent zurück, die Ausgaben für gerichtlich bestellte Betreuer reduzierte sich im Jahresvergleich um 3,5 Prozent. Vormundschaftsgerichte bestellen Vereins- oder Berufsbetreuer, wenn keine Familienangehörigen oder ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stehen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen bestimmen, wer für sie im Ernstfall handeln soll. ¿Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung¿, sagte Kolb. ¿Jeder kann damit schon vorher festlegen, wie seine Angelegenheiten zum Beispiel nach einem schweren Unfall geregelt werden sollen.¿ Ohne Vorsorgevollmacht können auch nahe Verwandte für einen Erwachsenen erst dann rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, wenn ein Vormundschaftsgericht sie zum Betreuer bestellt hat. Im Jahr 2008 wurden in Sachsen-Anhalt 4.428 Menschen durch Familienangehörige betreut. Bei 2.550 Behinderten und psychisch Kranken hatten Vormundschaftsgerichte Rechtsanwälte, Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer zu Betreuern bestimmt. Betreuer erhalten für ihre Leistungen Pauschalvergütungen nach dem zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz, das seit dem 1. Juli 2005 gilt. Wenn der Kranke oder Behinderte die Vergütungen nicht selbst zahlen kann, übernimmt die Landeskasse die Kosten. Seit der Einführung der Pauschalvergütungen 2005 stiegen in Sachsen-Anhalt bis 2008 die staatlichen Ausgaben für Betreuervergütungen um 38 Prozent. ¿Das zeigt, dass sich mit den seit 2005 geltenden Vergütungssätzen die Einkommen der Betreuer spürbar verbessert haben¿, sagte Kolb. ¿Es kann deshalb nicht von unhaltbaren Zuständen gesprochen werden, wie es der Bundesverband der Berufsbetreuer tut.¿ Hintergrund: Eine Vorsorgevollmacht sollte möglichst handschriftlich verfasst werden, um Zweifel an der Echtheit zu vermeiden. Eine Betreuungsbehörde kann die Unterschrift gegen eine Gebühr von zehn Euro beglaubigen. Die Vollmacht kann beim Amtsgericht hinterlegt werden, das für den Wohnort zuständig ist. Weitere Informationen sind in der Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge¿ unter www.mj.sachsen-anhalt.de zu finden. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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