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Magdeburg, den 08.06.2009

Finanzminister Bullerjahn: Breite Verwendung von 25 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR sichert hohen Nutzen für die Allgemeinheit

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 314/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 314/09 Magdeburg, den 9. Juni 2009 Finanzminister Bullerjahn: Breite Verwendung von 25 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR sichert hohen Nutzen für die Allgemeinheit Das Land Sachsen-Anhalt hat rd. 25 Mio. Euro aus dem Vollstreckungsvergleich zum Novum-Komplex als Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR erhalten. Diese wurden im Mai 2009 vom Bund überwiesen. Die Mittel sind bis Ende 2011 für gemeinnützige Investitionen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Soziales einzusetzen. Über die Verwendung dieser Mittel hat die Landesregierung auf ihrer heutigen Sitzung beschlossen. Danach soll der überwiegende Teil der Mittel in den Bereich der wirtschaftlichen Forschungsförderung fließen, womit eine Vorgabe der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung erfüllt wird. Mit diesen Mitteln soll die Errichtung eines Chemisch-Biologischen Prozesszentrums in Leuna im Zeitraum 2009 bis 2011 finanziert werden. Weitere Mittel gehen 2010/11 an die Stiftung Gedenkstätten und die Opferverbände für eigene Projekte. Ebenso sollen in diesem Zeitraum Maßnahmen des Behindertensports sowie der Familienförderung, so u. a. im Rahmen des vorgesehenen Umbaus des Volksparks Halle als Familienbegegnungsstätte, weiterhin ein Projekt der Straffälligenhilfe an den Mitteln partizipieren. Der vom Finanzminister in Abstimmung mit den Ressorts vorgelegte Verwendungsvorschlag zielt darauf ab, eine möglichst breite Verwendung der Mittel sicherzustellen, an der auch private Projektträger beteiligt sind. Es ist damit auch gelungen, Projekte zu finanzieren, die ohne die zusätzlichen Gelder aus dem ehemaligen SED-Vermögen kaum eine Chance auf Realisierung gehabt hätten. Die hohe Verwendungsbreite sichert zudem einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit. Zum Hintergrund: Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen erhalten. Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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