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Magdeburg, den 08.06.2009

Landesregierung beschließt Einbringung des neuen FAG in den Landtag / Innenminister Hövelmann: Ein Erfolg für die Kommunen in Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 312/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 312/09 Magdeburg, den 9. Juni 2009 Landesregierung beschließt Einbringung des neuen FAG in den Landtag / Innenminister Hövelmann: Ein Erfolg für die Kommunen in Sachsen-Anhalt ¿Heute hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt getan, um eine langjährige Forderung der Städte, Gemeinden und Landkreise Sachsen-Anhalts zu erfüllen: Die Kommunalfinanzen werden unabhängig von der Kassenlage des Landes.¿ Das erklärte Innenminister Holger Hövelmann heute zum Beschluss der Landesregierung, den Entwurf für ein neues Finanzausgleichsgesetz dem Landtag zuzuleiten. Dabei soll im weiteren parlamentarischen Verfahren sichergestellt werden, dass die Kommunen auch künftig in der Lage sein müssen, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Abkehr von einer von der Leistungsfähigkeit des Landes abhängigen Finanzierung der Aufgaben des übertragenen und eigenen Wirkungskreises in den Kommunen eingeleitet. An die Stelle einer quotendefinierten Finanzausgleichsmasse tritt eine aufgabenbezogene, am Bedarf ausgerichtete Finanzausgleichsmasse, deren Angemessenheit laufend zu überprüfen ist. Gegenüber der am 21. April 2009 zur Anhörung freigegeben Fassung wurde der Entwurf aufgrund der Hinweise aus den kommunalen Spitzenverbänden und der Ergebnisse von Modellrechnung in mehreren Punkten verändert. Die Umverteilung zwischen den drei kommunalen Gruppen (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden, Landkreise) wurde gedämpft, um übermäßige Kürzungen oder Zuwächse zu vermeiden. Gleichwohl werden die Oberzentren und die Landkreise gestärkt. Hövelmann: ¿Damit eröffnen wir auch die Chance für die kreisangehörigen Gemeinden, mittelfristig von den heute bundesweit höchsten Kreisumlagen wegzukommen.¿ Mit der Aufgabe, mittels eines transparenten Verfahrens den für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Finanzbedarf zu ermitteln, hatte die Finanzstrukturkommission eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände, betraut. Der Gesetzentwurf schreibt den Finanzbedarf für das Jahr 2010 in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro fest. Darin enthalten ist die Gewährung einer investiven Schlüsselzuweisung (in Höhe von über 153 Millionen Euro für das Jahr 2010) und die Bereitstellung eines Ausgleichsstocks. Darüber hinaus wird die Finanzierung der vom Staat übertragenen Aufgaben neu geregelt. Für diese Aufgaben werden unabhängig von der Steuer- oder Umlagekraft der Kommune die Ausgaben erstattet. Neu, und als Einstieg in eine aufgabenangemessene Auszahlung der Finanzzuweisungen konstruiert, sind die besonderen Ergänzungszuweisungen für die Teilmasse der Sozialhilfelasten. Die anfallenden Ausgaben sind im Rahmen der Finanzbedarfsermittlung konkretisiert worden. Die besonderen Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Aufgabe der Sozialhilfe ersetzen die frühere Regelung. Damit ist der Einstieg gelungen, die Auszahlungen an die tatsächliche Wahrnehmung bestimmter Aufgaben zu knüpfen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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