Soziale Situation von Untersuchungshäftlingen verbessert
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 301/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 301/09 Magdeburg, den 9. Juni 2009 Soziale Situation von Untersuchungshäftlingen verbessert Sachsen-Anhalt regelt den Vollzug der Untersuchungshaft erstmals gesetzlich. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt dem Landtag überwiesen hat, legt die Struktur der Haftbedingungen und Ansprüche von Untersuchungshäftlingen fest. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb sprach von einer guten Grundlage für einen zeitgemäßen Vollzug. Kolb: ¿Wir verbessern die soziale Situation der Untersuchungshaftgefangenen.¿ Kernbestandteile sind die Einzelunterbringung der Gefangenen, ihre Trennung von den Strafgefangenen und die Regelungen zum Kontakt mit der Außenwelt. Die Besuchszeiten werden von derzeit einer auf zwei Stunden im Monat erhöht, für junge Untersuchungsgefangene steigen sie auf vier Stunden. Festgelegt wird in dem Gesetzentwurf auch, dass Untersuchungsgefangene das gleiche Arbeitsentgelt wie Strafgefangene erhalten sollen. Entfallen soll dagegen die Möglichkeit, Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln zu empfangen. Kolb: ¿Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder versucht wird, mit den Paketen Handys, Nachrichten und Rauschmittel in die Justizvollzugsanstalten zu schmuggeln. Dies wird jetzt unterbunden.¿ Der Vollzug der Untersuchungshaft war bisher über eine bundesweite Verwaltungsvorschrift geregelt. Die Länder, die seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 für den Strafvollzug verantwortlich sind, sind in der Pflicht, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Hintergrund: Grundlage des sachsen-anhaltischen Gesetzentwurfs ist ein gemeinsamer Entwurf der zwölf Bundesländer Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen. Ziel der Arbeitsgruppe waren möglichst einheitliche Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft in den beteiligten Ländern. Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit beim Jugendstrafvollzug war dies der zweite große Bereich, in dem sich mehrere Länder auf einheitliche Regelungsinhalte verständigt haben. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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