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Magdeburg, den 09.06.2009

270.000 Euro für Straffälligenhilfe

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/09 Magdeburg, den 11. Juni 2009 270.000 Euro für Straffälligenhilfe Magdeburg (MJ). Das Land Sachsen-Anhalt hat rund 25 Millionen Euro aus dem Vollstreckungsvergleich zum Novum-Komplex als Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR erhalten. Mit 270.000 Euro aus diesen Mitteln will das Justizministerium die Integration und Resozialisierung von Gefangenen unterstützen. ¿Wir wissen, dass Häftlinge in vielen Fällen Defizite in ihrer sozialen Kompetenz haben¿, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb am Donnerstag in Magdeburg. ¿Diese Mängel wollen wir beseitigen, um diese Menschen gut auf ein Leben in der Freiheit ohne neue Straftaten vorzubereiten.¿ Die Gelder sollen gemeinnützige freie Träger der Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt für Investitionen im kommenden Jahr erhalten, um die Ausstattung ihrer Projekte zu verbessern. Für die Personal- und Betriebsausgaben ihrer Vorhaben bekommen die Vereine schon regelmäßig Zuwendungsmittel des Justizministeriums. ¿Wir wollen die Gefangenen animieren, ihre persönlichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten selbst zu lösen, um ein Leben in gesellschaftlicher Verantwortung führen zu können¿, sagte Kolb. ¿Die Vereine könnten die Gelder für lange geplante und notwendige Investitionen verwenden.¿ Empfänger der Mittel sind unter anderem der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt, der Arbeiter-Samariter-Bund Halle, der Verein Rückenwind Bernburg und der Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe Anhalt in Dessau-Roßlau. Nach einer Verwaltungsvereinbarung der Finanzminister der Länder mit der Bundesregierung vom Januar 2008 haben die Bundesländer nach der Auszahlung zwei Jahre Zeit, das ehemalige Parteivermögen zweckgerecht zu verwenden. Die Gelder müssen zu rund 60 Prozent für Investitionen der öffentlichen Hand in wirtschaftliche Umstrukturierungen und zu etwa 40 Prozent für Investitionen für soziale und kulturelle Zwecke aufgeteilt werden. Die Landesregierung hatte am Dienstag darüber entschieden, wie in den kommenden beiden Jahren die Mittel aus dem Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR investiert werden sollen. Für den Doppelhaushalt der Jahre 2010 und 2011 können 25,5 Millionen Euro eingeplant werden, die im Mai 2009 im Landeshaushalt eingegangen sind. Zum Hintergrund: Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen erhalten. Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren um den Novum-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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