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Magdeburg, den 09.06.2009

Bessere Absicherung bei Insolvenz des Händlers: Sicherungsschein für Autokäufe gefordert

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/09 Magdeburg, den 10. Juni 2009 Bessere Absicherung bei Insolvenz des Händlers: Sicherungsschein für Autokäufe gefordert Magdeburg/München (MJ). Autokäufer sollen künftig nach Ansicht von Justizministerin Professor Angela Kolb durch einen Sicherungsschein bei einer Insolvenz des Autohändlers besser abgesichert werden. ¿Bei Reiseverträgen hat sich die Regelung bewährt, dass sich Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz versichern müssen¿, sagte Kolb am Mittwoch bei einem Besuch des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) in München. ¿Bisher haben Autokäufer in der Regel nur geringe Chancen, ihre Anzahlungen zurück zu erhalten, wenn der Händler zahlungsunfähig geworden ist.¿ Leisten Autokäufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis, ist bislang bei einer Insolvenz des Händlers die angezahlte Summe in den meisten Fällen verloren. Nach Paragraf 38 der Insolvenzordnung können Käufer nur dann auf eine Rückzahlung ihrer Gelder hoffen, wenn die Insolvenzmasse entsprechend groß ist. ¿Das ist in der Praxis leider fast nie der Fall¿, sagte Kolb. ¿Deshalb sollten wir uns auch bei Verträgen für Autokäufe daran orientieren, was für Reiseveranstalter schon gesetzlich vorgeschrieben ist.¿ Anbieter von Reisen sind nach Paragraf 651k Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dazu verpflichtet, Urlaubern mit einem Sicherungsschein den Abschluss einer Versicherung gegen Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nachzuweisen. Mit einem Sicherungsschein stünden Autokäufer bei einer Insolvenz ihres Händlers auch nach der Übergabe des Wagens besser da. Sie könnten Ansprüche aus Händlergarantien und der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren besser durchsetzen. ¿Bisher sind Autokäufer bei Mängeln an ihren Fahrzeugen auf eine Herstellergarantie angewiesen, wenn ihr Händler zahlungsunfähig wird¿, sagte Kolb. Die Zahl der monatlich verkauften Autos hat sich in den vergangenen Monaten in Deutschland stark erhöht. Im Monat Mai stieg die Zahl der zugelassenen Autos laut Kraftfahrtbundesamt im Vergleich zu Mai 2008 knapp 40 Prozent auf fast 385.000. Mehr als zwei Drittel der Neuanmeldungen kamen von privaten Autokäufern (69,5 Prozent). ¿Daran zeigt sich, dass bei Zahlungsunfähigkeiten von Autohändlern vor allem private Autokäufer betroffen wären¿, sagte Kolb. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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